DStGB zum Investitionsbeschleunigungsgesetzes

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

Im Einzelnen sieht das Investitionsbeschleunigungsgesetz für verschiedene Infrastrukturvorhaben wichtige Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vor. Das gilt für den Bereich in der Schieneninfrastruktur, aber auch für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen. Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden, um so das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Ebenfalls erfasst werden Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen.

Anmerkung des DStGB

Zum notwendigen Ausbau und der Modernisierung der Infrastruktur in Deutschland, aber auch um die Ziele der Energiewende zu erreichen, müssen Planverfahren weiter beschleunigt und Bürokratie abgebaut werden. Aus kommunaler Sicht ist es richtig, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung hier ansetzt und damit die Realisierungsdauer wichtiger Projekte verkürzen will. Dies betrifft insbesondere die Verkürzung des Instanzenzugs zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie, der einer Forderung aus dem DStGB-Maßnahmenpaket zum Ausbau der Windenergie an Land entspricht. Wichtig ist dabei jedoch, die Interessen der Anwohner von Windenergieanlagen ausreichend zu berücksichtigen, da der Projektstau vielfach auf Anwohnerklagen beruht. An dieser Stelle sieht der DStGB Nachbesserungsbedarf.

Nach dem Gesetzentwurf soll die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung von bestimmten Windenergieanlagen entfallen. Gegenüber der Bevölkerung könnte hierdurch der Eindruck vermittelt werden, dass der Aufwand, gegen die Umsetzung konkreter Windkraftprojekte Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, bewusst erhöht wird. Dies wäre kontraproduktiv beim Bemühen, die Menschen beim Ausbau der Windenergie mitzunehmen. Im Übrigen ist im Zuge der im Herbst anstehenden Novelle des EEG erforderlich, weitere Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung beim Windenergieausbau an Land zu ergreifen. Hierzu gehört eine angemessene finanzielle Beteiligung der Standortkommunen von Windenergieanlagen.

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