Koalitionsvertrag

DStGB-Analyse zu Flächenausweisungen für Erneuerbare Energien

Die Ampel-Koalition hat dementsprechend klare Zielvorgaben für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aufgesetzt. Dabei legt sie einen voraussichtlichen Jahres-Stromverbrauch von 680-750 TWh für das Jahr 2030 zugrunde.

Um dies zu realisieren stellt die große Koalition eine erhebliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Aussicht. Für Genehmigungsverfahren soll u.a. die Unterstützung von Zulassungsbehörden durch externe Projektteams, gesetzliche Klarstellungen im Bereich des Artenschutzes, die Reduktion von Abständen zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren und die Digitalisierung der Verfahren vorgesehen werden. Auch im Bereich des Planungsrechts finden sich neben der Digitalisierung und externen Unterstützung, die zusätzliche Schaffung von Senaten beim Bundesverwaltungsgericht und die Stärkung des Planerhalts.

Die genannten Maßnahmen sind wichtig und müssen mit entsprechendem Nachdruck vorangetrieben werden, denn hier liegen Wunsch und Wirklichkeit bislang weit auseinander.

Photovoltaik

Im Bereich der Photovoltaik ist ein Ausbauziel von bis zu 200 GW vorgesehen. Tatsächlich installiert sind in Deutschland Module mit einer Nennleistung von 54 GW, von denen sich ca. ¾ auf Gebäudedächern und nur ¼ auf Freiflächen befinden.

Dazu passend sind die Pläne der großen Koalition ausgelegt, die alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie nutzen möchte. Da sich eine Verpflichtung jedoch nur auf Neubauten bezieht, bedarf es zusätzlicher Anreize, um auch bei Bestandsbauten, oder zumindest bei deren Änderung, einen raschen Ausbau anzuregen.

Um den Flächenverbrauch gering zu halten, ist es wesentlich, dass innovative und vor allem flächenschonende Agri- und Floating-Photovoltaik gefördert werden. Schließlich bedarf es nahezu einer Vervierfachung der bisherigen Leistungen, was sich auch auf der Fläche bemerkbar machen wird.

Windenergie an Land

Für den Bereich der Windenergie besteht die ambitionierte Vorgabe zwei Prozent der Landesfläche nutzen zu wollen. Nach offiziellen Zahlen des Umweltbundesamts sind bundesweit bislang 0,8 Prozent der Landesfläche planerisch für eine Nutzung durch die Windenergie festgelegt. Hiervon werden jedoch nur 0,52 Prozent der Landesfläche mit rund 55 GW installierter Leistung auch tatsächlich genutzt. Auf den bislang ungenutzten Flächen ist nicht abschließend geklärt, inwiefern diese auch tatsächlich nutzbar ist.

Faktisch bedeutet dies, dass die Bemühungen im Bereich der Flächenausweisungen insofern insgesamt mehr als verdoppelt werden müssen.

Weitere Erneuerbare Energien

Ein ebenfalls wichtiger Stellenwert im Koalitionsvertrag erhält die Offshore-Windenergie. Hier waren Ende 2018 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 6,3 GW installiert. Geplant ist, dass die vorhandene Leistung auf 30 GW gesteigert und mithin fast verfünffacht werden soll.

Weniger ausführlich dargestellt ist die Einbindung der Geothermie und der Bioenergie. Vielmehr wird der Fokus auf deren Fortentwicklung gelegt. Das verwundert nicht, ist doch die Biomasse nach aktuellen Untersuchungen Schlusslicht bei der Flächeneffizienz, während die Geothermie bislang noch vergleichsweisewenig etabliert ist.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.umweltbundesamt.de

Anmerkung des DStGB

Ambitionierte Energie- und Flächenziele sind vor dem Hintergrund der Klimaziele Deutschlands sehr begrüßenswert. Ein Blick in den aktuellen Ausbaustand der Erneuerbaren Energien zeigt, wie groß die Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit tatsächlich noch sind.

Die Unterstützung von Zulassungs- und Planungsbehörden ist hier dringend erforderlich. Insofern kann die Unterstützung durch externe Projektträger nur ein erster Schritt sein. Der technische und personelle Ausbau sowie die Aus- und Weiterbildung von Verwaltungspersonal muss oberste Priorität haben.

Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang ebenso die Rolle der Städte und Kommunen. Diese sind nicht nur Planungsträger für Flächennutzungs- und Bebauungspläne, sondern sie übernehmen zugleich die wesentliche Transferleistung erneuerbaren Energien einen Platz in den örtlichen Gegebenheiten bereitzustellen. Denn die Energiewende findet vor Ort und mit den dort lebenden Menschen statt.

Das erfordert eine umfassende finanzielle Beteiligung von Kommunen, welche EEG-unabhängig und auch auf Bestandsanlagen ausgeweitet werden muss. Es bedeutet jedoch zugleich, dass pauschale Energie- und Flächenziele alleine nicht genügen, sondern die Flächenausweisung auch den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst sein muss.

Der DStGB-Masterplan Klimaschutz findet sich unter: www.dstgb.de

Weitere Informationen:

 

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