Erneuerbare Energien

Kommunale Forderungen beim PV-Gipfel

Um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland entsprechend zu beschleunigen, stellt das BMWK in der PV-Strategie elf Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen vor. Darunter befinden sich Klarstellungen für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten und Erleichterungen im Baugesetzbuch sowie die Stärkung von sogenannten Agri- Photovoltaikanlagen, um Freiflächenanlagen stärker ausbauen. Damit die PV-Anlage auf dem Dach zum Regelfall wird, enthält die PV-Strategie eine Anpassung der Direktvermarktungspflicht sowie die Förderung von Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich.

Um Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu vereinfachen, hält die PV-Strategie als Maßnahmen unter anderem eine Erweiterung der Eigenverbrauchsvorteile bereit. Um die Anschlüsse von PV-Anlagen an das Stromnetz zu beschleunigen, umfassen die Maßnahmen eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei PV-Freiflächenanlagen und bei den PV-Dachanlagen eine verkürzte Frist für den Zählertausch. Steckersolargeräte (auch: „Balkon-PV“) bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Dafür sollen etwa Meldepflichten vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden.
Die geplante Erweiterung der Fachagentur Wind an Land soll dazu beitragen, das Thema Photovoltaik konstruktiv zu begleiten und die gute Akzeptanz von Photovoltaik weiter zu stärken.

Stellungnahme des DStGB

Der DStGB hat in der Diskussion mit dem Minister begrüßt, dass der Bund ein konkretes Maßnahmenpaket zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im PV-Bereich vorlegt und mit den Kommunen, Ländern und Verbänden abstimmt. Zugleich hat die kommunale Seite deutlich gemacht, dass die Erreichung des 215-GW-Ziels bis 2030 einen erheblichen zusätzlichen Druck auf die Flächenbereitstellung in den Gemeinden erzeugen wird. Laut dem Umweltbundesamt sind bei einem Ausbauziel von 200 GW 77.000 Hektar zusätzlich für PV-Anlagen erforderlich. Hinzu treten weitere Flächen für den Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze. Dies wird die Flächenkonkurrenzen weiter verschärfen und die Auswirkungen der Energiewende in den Gemeinden noch sichtbarer machen.

Es wurde deshalb hervorgehoben, dass es im Rahmen dieser Entwicklung umso wichtiger ist, Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen. Dies kann nur gelingen, wenn die kommunale Steuerungsfähigkeit beim PV-Ausbau erhalten bleibt und die Wertschöpfung in den Gemeinden gestärkt wird. Deshalb hat der DStGB sich gegen eine generelle Privilegierung von PV-Anlagen ausgesprochen, was auf Zustimmung getroffen ist. Es wurde darüber hinaus gefordert, dass es auch bei Verfahrensvereinfachungen in weniger konfliktträchtigen Bereichen bei einer gemeindlichen Letztentscheidungsmöglichkeit bleiben muss.

Begleitet werden muss dies von einer verbesserten gemeindlichen Wertschöpfung, vor allem durch eine verpflichtende finanzielle Beteiligung bei PV- und Wind-Anlagen. Im Übrigen hat der DStGB vorgeschlagen, den PV-Ausbau auf kommunalen Liegenschaften noch stärker als bisher zu fördern, um den Druck von den Flächen zu nehmen. Dieses Thema wurde insbesondere von den Flächenländern unterstützend vorgetragen. Weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Notwendigkeit einer „vorausschauenden Regulierung“ beim Netzausbau, um erneuerbare Energien besser aufnehmen zu können und kostspielige Abregelungen zu vermeiden. Daneben wurde Maßnahmen zur Ausweitung des Mieterstroms (Weiterentwicklung zum Quartiersstrom) diskutiert.

BMWK-Werkstattbericht

Der erste PV-Gipfel findet einen Tag nach der Vorstellung des BMWK-Werkstattberichts „Wohlstand klimaneutral erneuern“ statt. Mit dem Werkstattbericht wird der Rahmen vorgestellt für die Erneuerung der Energieversorgung und der Erneuerung der industriellen Wertschöpfung.

Weitere Maßnahmen und Zeitplan

Nach dem o.g. Ende der Konsultation der PV-Strategie am 24.03.2023 wird es einen weiteren PV-Gipfel am 03.05.2023 geben, bei dem die fertige Strategie präsentiert wird. ie gesetzliche Umsetzung soll per Solarpaket I und II erfolgen.
Parallel dazu erarbeitet das BMWK derzeit eine Wind-an-Land-Strategie. Bei einem Windkraft-Gipfel am 22.03.2023 werden Eckpunkte vorgestellt.
Schließlich bereitet das BMWK neue Vorgaben für den Betrieb von Wärmenetzen vor, um die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung zu beschleunigen. Dazu ist ein Fernwärmegipfel für im Sommer 2023 angekündigt.
Der DStGB wird sich in diese Folgediskussionen und -konsultationen einbringen.

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