Energieeffizienz

KfW-Förderung für Gebäudesanierungen wird fortgeführt

Ab dem 22. Februar 2022 können neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren gestellt werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages gab 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) frei.

Die freigegebenen Mittel gelten primär für die Förderung von Bestandsanierungen. Die Förderbedingungen bleiben vorerst unverändert.

Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten.

Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Hier ist zunächst eine Fortführung für das Jahr 2022 vorgesehen, die aber aller Voraussicht nach auf eine Milliarde Euro gedeckelt wird.

Zugleich arbeiten die Ministerien für Wirtschaft und Bau bereits an einem neuen Förderprogramm, das ab 2023 grundlegend neu ausgerichtet werden soll. Bei dem künftigen Programm "Klimafreundliches Bauen" gehe es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen.

Anmerkung des DStGB

Die vorzeitige Beendigung der Bundesförderung für energieeffizientes Sanieren von Bestandsbauten und Neubau hatte in den letzten Wochen für viel Unruhe gesorgt. Eine verlässliche Förderung für den Gebäudebestand und auch den Neubaubereich ist mit Blick auf die angestrebten CO2-Minderungsziele im Gebäudesektor dringend erforderlich. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Sanierung von Bestandsgebäuden. In Deutschland entfallen rund 35 % des Energieverbrauchs und etwa 30 % der Treibhausgase auf den Gebäudebereich.

Doch auch für den Neubaubereich bedarf es schnellstmöglich einer langfristigen und kohärenten Fördersystematik sowie einer angemessenen Förderhöhe, damit Wohnen und Bauen sozialgerecht ausgestaltet werden können. Insbesondere eine Deckelung der Fördersätze für das Effizienzhaus-Stufe-40-Neubauprogramm ist angesichts der ausgerufenen Ziele beim Wohnungsbau und der Gebäudesanierung bedauerlich.

Besonders der kommunale Gebäudebestand birgt großes Potential. So unterhalten Städte und Gemeinden ca. 180.000 Gebäude (Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen etc.) sowie über 2 Millionen kommunale Wohnungen. Für deren Strom- und Wärmeversorgung werden jährlich rund 5 Mrd. Euro aufgewendet. Mehr Energieeffizienz im kommunalen Bereich trägt somit nicht nur zur CO2-Minderung bei, sondern eröffnet den Kommunen enorme Einsparpotentiale. Hinzu kommt die Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger.

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