10 Punkte-Energie-Agenda: Bundeswirtschafts- und Energieministerium schreibt die nächsten Reformschritte der Energiewende fest

Die "10-Punkte-Energie-Agenda" umfasst folgende Handlungsfelder:

1. EEG

Das Bundeswirtschafts- und Energieministerium (BMWi) will noch Ende des Jahres 2014 eine Verordnung für das Pilotprojekt der Ausschreibung im Bereich der Photovoltaikfreiflächenanlagen vorlegen, um das Projekt im Jahr 2015 beginnen zu können. Die aus dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in eine nächste Ergänzung des EEG einfließen. Das EEG soll dann 2015 einen rechtlichen Rahmen dafür schaffen, ab Ende 2016 die Förderhöhe für erneuerbare Energien auf alle Technologien zur Ermittlung der Förderhöhe auszuweiten.

Bewertung
Aus kommunaler Sicht muss bei der geplanten Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der finanziellen Förderung sichergestellt werden, dass auch künftig Anlagenbetreibern aus dem kommunalen Bereich bzw. Bürgerenergieanlagen der Markteintritt und damit der Zugang zur Förderung möglich bleibt. Insofern ist es richtig, zunächst Erfahrungen mit dem Pilotvorhaben bei Freiflächenanlagen zu erproben. Um die Existenz von kommunalen und Bürgerenergieanlagen nicht zu gefährden, sollte jedoch auch für das Ausschreibungsverfahren eine ausreichend hohe Bagatellgrenze gezogen werden, mit der eben gerade diese Projekte von der verpflichtenden Teilnahme ab 2016 befreit werden.

2. Europäischer Klima- und Energierahmen 2030

Laut BMWi ist die künftige Ausrichtung der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitik von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Das BMWi setzt sich daher (ebenso wie das BMUB) für ein EU-internes Treibhausgasminderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 ein. Daneben seien ein verbindliches EU-Erneuerbare-Energien-Ziel von 30 Prozent bis 2030 sowie ein ambitioniertes und verbindliches Effizienzziel wichtig, dessen Höhe sich an den wirtschaftlichen Potenzialen orientieren soll.

Bewertung
Verstärkte Anstrengungen hinsichtlich eines gemeinsamen europäischen Klima- und Energierahmens 2030 sind zu begrüßen. Die Energiewende kann nicht im Alleingang in Deutschland realisiert werden. Vielmehr ist die Abstimmung im europäischen Verbund herbeizuführen. Zur Treibhausgasminderung und erforderlichen Klimaanpassung im Bereich der europäischen Union kann ein 40-Prozent-Ziel bis 2030 förderlich sein. Daneben ist ein verbindliches Effizienzziel der EU zu begrüßen, um der Bedeutung der Energieeffizienz und -einsparung als zweiter Säule der Energiewende gerecht zu werden.

3. Reform des europäischen Emissionshandels

Das BMWi betont, dass eine Reform des Emissionshandels erforderlich ist, um ausreichende Anreize für Investitionen in Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu setzen. Dafür sei eine Marktstabilitätsreserve zur Stabilisierung der Preise für die Emissionszertifikate und der Vermeidung übermäßiger Schwankungen erforderlich. Der entsprechende Mechanismus sollte bereits ab dem Jahr 2017 in Kraft gesetzt werden. Diese Ausführungen entsprechen auch der Position des BMUB, zuletzt geäußert in der 26. Kalenderwoche durch Frau Umweltministerin Hendricks. Insbesondere sollen 900 Mio. CO2-Zertifikate nicht nur vorübergehend, sondern ab 2017 dauerhaft vom Markt genommen werden. Dies könne dazu beitragen, emissionsarme Gaskraftwerke wieder stärker ans Netz zu bringen.

Bewertung
Der neue Anlauf zur Wiederbelebung des Emissionszertifikatehandels ist zu begrüßen. Der stark gesunkene Marktpreis der CO2-Emissionshandelszertifikate wirkt sich auch auf den nationalen Energie- und Klimafonds (EKF) aus. Daraus werden unter anderem die Nationale Klimaschutzinitiative und die Kommunalrichtlinie finanziert. Auf diese Weise werden bewährte und effiziente Projekte in Bereichen des Klimaschutzes und für eine erfolgreiche Energiewende vor Ort in den Städten und Gemeinden umgesetzt. Deren dauerhafte Finanzausstattung muss auch weiterhin sichergestellt werden.

4. Strommarktdesign

Das BMWi will für das angekündigte Strommarktdesign zur Finanzierung eines effizienten Kraftwerkeeinsatzes konkrete Vorschläge erarbeiten. In einem ersten Schritt soll in einem Grünbuch verschiedenste Optionen auf Grundlage mehrerer Studien mit ihren Vor- und Nachteilen zur öffentlichen Diskussion und Konsultation gestellt werden. In einem zweiten Schritt soll die Erarbeitung eines Weißbuches folgen, mit dem konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden. Diese sollen in entsprechende Verordnungen und Gesetze münden. Parallel hierzu sollen Gespräche mit den Nachbarstaaten geführt werden.

Bewertung
Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, dass das lang angekündigte Energiemarktdesign nun mit konkreten Inhalten gefüllt werden soll. Neben der Förderung der erneuerbaren Energien müssen auch die konventionellen Kraftwerke am Markt bestehen und wirtschaftlich betrieben werden können. Vor allen flexible, umweltfreundliche Gaskraftwerke müssen im Sinne der Versorgungssicherheit wieder rentabel betrieben werden können. Notwendig ist ein Marktmodell, in dem die Bereitstellung der Leistungen dieser Kraftwerke honoriert wird. Der Ansatz, die verschiedenen Optionen und deren Vor- und Nachteile zu vergleichen, ist richtig. Sinnvoll ist auch der Ansatz gemeinsame Lösungen mit europäischen Nachbarstaaten zu erörtern. Es ist wichtig, dass die Abstimmung im europäischen Verbund geführt wird. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Beachtung der europäischen Vorgaben.

5. Effizienzstrategie

Aus Sicht des BMWi kommt der Steigerung der Energieeffizienz nunmehr maßgebliche Bedeutung zu. Hier rücke die Verbrauchsseite in Zukunft noch stärker in den Fokus. Die Eckpunkte zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sollen Ende des Sommers (zwischen August und September) veröffentlicht werden. Darin werden die Effizienzziele sowie die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammengefasst und der Energieeffizienzfonds als Finanzierungsinstrument gestärkt. Die Umsetzung soll unmittelbar nach dem angestrebten Kabinettsbeschluss im November 2014 erfolgen.

Bewertung
Eine weitere Steigerung und der starke Fokus auf der Energieeffizienz sind zu begrüßen. Die beste Energie ist diejenige, die eingespart und gar nicht erst produziert wird. Auf diesem Weg kann Jeder einen eigenen Beitrag leisten, um die Kosten der Energiewende zu senken.

6. Gebäudestrategie

Bis zum Jahresende 2014 plant das BMWi einen Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand, der darstellt, wie das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 erreicht werden soll. Die Eigentümer sollen bei ihren Modernisierungsinvestitionen den zukünftigen energetischen Sanierungsbedarf berücksichtigen können. Dabei wird auf die bewährten Anreizmaßnahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Wärme im Gebäudebereich gesetzt. Diese sollen zudem verbessert und ausgebaut werden. Im November 2015 soll vom Bundeskabinett eine ganzheitliche Gebäudestrategie verabschiedet werden, die die Sektoren Strom, Wärme und Effizienz umfasst. Erforderliche Maßnahmen in diesem Rahmen sollen unter anderem die Stabilisierung beziehungsweise Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes, die Weiterentwicklung des EEG-Wärmegesetzes sowie der Energieeinsparverordnung sein.

Bewertung
Eine ganzheitliche Gebäudestrategie, die insbesondere dem bisher weit unterschätzten Wärmebereich Aufmerksamkeit schenkt, ist zu begrüßen. Auch wird richtigerweise der Fokus auf die Erhöhung der Sanierungsquoten gelegt. Hier wäre eine finanzielle Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf mindestens fünf Milliarden Euro pro Jahr erforderlich, um auskömmlich zu sein. Zudem sollte die Einführung eines eigenen Kommunalprogramms zur Gebäudesanierung in Erwägung gezogen werden.

7. Übertragungsnetze

Auf der Grundlage von Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber und nach öffentlicher Konsultation wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum Ende des Jahres 2014 über den neuen Szenariorahmen entscheiden, der mit seinen verschiedenen Entwicklungspfaden für den Ausbau der erneuerbaren Energien die Basis für den Netzentwicklungsplan (NEP) 2015 ist. Dieser neue NEP werde den künftigen Ausbau der Übertragungsnetze mit den geplanten Ausbaukorridoren des reformierten EEG, sowie auch die grundlegenden Weichenstellungen hinsichtlich Einspeisemanagement und zukünftigem Marktdesign synchronisieren, bevor er Ende 2015 von der BNetzA genehmigt und der Bundesregierung vorgelegt wird. Er stellt die Basis dar für eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes, die Anfang 2016 auf der Agenda steht.

Bewertung
Ein leistungsfähiges Höchstspannungsnetz ist ein ganz zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Netzausbauplanung ist mit Inkrafttreten des Bundesbedarfsplangesetzes Mitte Juli 2013 zwar weiter vorangeschritten. Auf der Ebene der Höchstspannungsleitungen wurden jedoch von den geplanten 1.855 Kilometern bislang erst 355 Kilometer und damit knapp 19 Prozent der erforderlichen Leitungskilometer realisiert. Das Tempo muss folglich beschleunigt und - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien besser abgestimmt werden. Die Akzeptanz für die Projekte durch eine frühzeitige Einbindung der Bürger und stärkere Beteiligung an der Wertschöpfung zu verbessern, ist aus Sicht der Hauptgeschäftsstelle der richtige Weg und sollte in gleicher Weise auch für vom Netzausbau betroffene Kommunen gelten. Für die folgende Netzausbauplanung kommt es nun darauf an, dass die Übertragungsnetzbetreiber auf die Betroffenen vor den jetzt bevorstehenden ersten Anträgen zur Bundesfachplanung zugehen und mit ihnen den Verlauf der sog. Trassenkorridore erörtern.

8. Verteilernetze

Das BMWi hebt hervor, dass vor allem auch die Verteilernetze an die Anforderungen der Energiewende angepasst werden müssen. Daher soll auf Grundlage des Evaluierungsberichts der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Angaben zur Entwicklung des Investitionsverhaltens der Netzbetreiber und weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Investitionshemmnissen enthält, und den Ergebnissen einer Studie über den Ausbau- und Modernisierungsbedarf der Verteilnetze für Deutschland die Netzentgeltsystematik angepasst werden. Ein erster Verordnungsentwurf soll im Frühjahr 2015 vorgelegt und konsultiert werden. Im Sommer 2015 soll dieser im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Bewertung
Um den Netzausbau auch auf der für die Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energien ganz entscheidenden Ebene der Verteilernetze voranzubringen, sind aus kommunaler dringend bessere Investitionsanreize dringend erforderlich. Wie auch im Höchst- und Hochspannungsbereich müssen hierfür auch bei den Verteilernetzen Investitionsbudgets anerkannt werden, um eine Refinanzierung zu ermöglichen.

Vor dem Hintergrund erheblicher Rechtsunsicherheiten in der Praxis bei gemeindlichen Konzessionsvergaben sowie zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen muss darüber hinaus auch eine Anpassung und Klarstellung der derzeitigen Vorschriften im Hinblick auf Konzessionsvergabeverfahren und die Netzübernahme im Energiewirtschaftsrecht angegangen werden.

9. Monitoring

Um die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu beobachten und bei Zielabweichungen eingreifen zu können, hat die Bundesregierung den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ eingerichtet. Auf Basis eines jährlichen Berichts werden damit die Fortschritte bei den Gesamtzielen und der Stand der Umsetzung der Maßnahmen bewertet. Im November 2014 wird die Bundesregierung einen zusammenfassenden, strategisch ausgerichteten Fortschrittsbericht vorlegen. Er richtet den Blick auch in die Zukunft und enthält eine Einschätzung, ob und inwieweit die Ziele des Energiekonzepts mittel- bis langfristig erreicht werden und welche neue Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Bewertung
Den Energiewendeprozess ständig zu begleiten und auf Basis der Erfahrungen die entsprechenden Maßnahmen weiterzuentwickeln ist der richtige Ansatz.

10. Energiewende-Plattform

Das BMWi hat die in der letzten Legislaturperiode gegründeten Plattformen neu geordnet. In Zukunft wird es fünf sogenannte Energiewendeplattformen geben. Im Einzelnen soll es folgende Plattformen geben:

1.    Plattform Strommarkt
2.    Plattform Effizienz
3.    Plattform Energienetze
4.    Plattform Gebäude
5.    Plattform Forschung und Innovation

Bewertung
Die Fortführung von Plattformen zur unmittelbaren Beteiligung und den Austausch unter den verschiedenen Akteuren ist zu begrüßen. Die Bündelung und Neuordnung der Plattformen ist der richtige Schritt, um widersprüchliche Rahmenvorgaben zu vermeiden und die Energiekompetenz auf Bundesebene noch stärker an einer Stelle zu bündeln.

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