Wald

Kommunalwald in Deutschland

Kommunalwald

Einführung

Der Gemeinsamen Forstausschuss vertritt den Kommunalwald in der Bundesrepublik Deutschland, der 19 % der Waldfläche einnimmt. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Aufgaben des Gemeinsamen Forstausschusses

  • Förderung der forstwirtschaftlichen, vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Belange der waldbesitzenden Kommunen;
  • ständiger Gesprächspartner der Ministerien auf Bundesebene, soweit es um forstliche und naturschutzrechtliche Fragen, z. B. im Gesetzgebungsverfahren, geht;
  • Ansprechpartner für Presse und Rundfunk in forstlichen Fragen der Kommunen; Bestellung von Sachverständigen für Anhörungen in den Gremien des Deutschen Bundestages;
  • Entsendung von Vertretern in forstliche und forstpolitische Zusammenschlüsse sowie entsprechende Organisationen auf Bundesebene.

 

Geschäftsführung des Gemeinsamen Forstauschusses

 

Dr. Karl-Heinz Frieden

Dr. Karl-Heinz Frieden

Vorsitzender des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“

Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

Dr. Gerd Landsberg

Dr. Gerd Landsberg

Geschäftsführer des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“

Hauptgeschäftsführer des DStGB

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