Verkehrssicherheit

Kompromiss im Streit um Bußgeldkatalog

Die Verkehrsministerkonferenz und Bundesverkehrsminister Scheuer haben sich über die bislang streitigen Gegenstände des neuen Bußgeldkataloges im Rahmen der gemeinsamen Sitzung am 16. April 2021 einstimmig geeinigt. Ziel ist es, nun zügig einen entsprechenden Verordnungsvorschlag auf den Weg zu bringen, damit das Verfahren bis spätestens zum Ende der aktuellen Legislatur abgeschlossen werden und der aktualisierte Bußgeldkatalog noch in dieser Legislatur in Kraft treten kann.

In der Debatte um die Novelle der Straßenverkehrsordnung forderte der DStGB Bund und Länder mehrfach auf, die Hängepartie endlich zu beenden und eine Einigung zu finden. Anstelle weiterer ideologischer Debatten im Wahljahr um Fahrverbote wurde nun ein parteiübergreifender Kompromiss erzielt, der die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer grundlegend verbessert. Denn in der Debatte um Fahrverbote wurde die Tatsache vernachlässigt, dass durch den Formfehler der StVO-Novelle der gesamte neue Bußgeldkatalog im vergangenen Jahr außer Kraft trat. Dies führte dazu, dass selbst für politisch unstrittige aber für die Verkehrssicherheit wichtige Tatbestände die vielfach nicht mehr zeitgemäßen Bußgelder gelten. Durch den Kompromiss wird künftig beispielsweise das regelwidrige Befahren der Rettungsgasse mit empfindlichen Bußgeldern belegt und es treten erhöhte und teilweise neu eingeführte Bußgelder bei der Gefährdung von Radfahrenden in Kraft.

Die geplanten Neuerungen im Bußgeldkatalog können der Webseite des BMVI entnommen werden.

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