Elektromobilität

Schnellladegesetz - Erfolg hängt von der Fläche ab!

Wenn wir die Verkehrswende wollen, dürfen wir keinen Flickenteppich produzieren, sondern müssen eine flächendecke Schnellladeinfrastruktur schaffen, die auf die Bedürfnisse von Pendlern, Touristen und Wirtschaft abgestimmt ist. Nur wenn analog zum vorhandenen Bahnhofs- und Tankstellennetz überall ein gut zu erreichendes und Ladenetz mit ausreichenden Kapazitäten vorhanden ist, werden die Menschen dem E-Auto in der Masse zum Durchbruch verhelfen. Dieser Anspruch darf daher nicht nur im Titel des entsprechenden Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge verankert werden, sondern muss konkret umgesetzt werden. Das so genannte Schnellladegesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Wenn wir keine Perspektiven für die Elektromobilität im ländlichen Raum schaffen, verfestigt sich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Bereich der Mobilität mit fatalen Auswirkungen für die Lebens- und Arbeitsperspektiven in vielen Regionen. Dabei zeigt die Corona-Pandemie, dass viele Menschen vermehrt Homeoffice oder Co-Working-Spaces in den ländlichen Räumen in Anspruch nehmen, weil sie so Arbeit, Freizeit und Familie besser mit einander vereinbaren können. Gerade deshalb sollte es beispielsweise im Umfeld von Co-Working-Spaces, Einrichtungen der Nahversorgung oder verkehrlichen Knotenpunkten einen Schwerpunkt beim Ausbau geben. Zur erfolgreichen Umsetzung bedarf es zudem eines abgestimmten Zusammenspiels zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Energiewirtschaft. Wo der Markt bereits durch die große Vorleistung kommunaler Stadtwerke für eine Grundverfügbarkeit sorgt, sollte der Bund zurückhaltend agieren, um getätigte und geplante Investitionen zu schützen. Dort, wo jedoch zunächst keine ausreichenden Schnelllademöglichkeiten entstehen, braucht es schnellstmöglich Unterstützung. Es darf nicht sein, dass in der Phase des Hochlaufs der Elektromobilität, Regionen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abgehängt werden. Den Kommunen kommt bei der Findung und Genehmigung geeigneter Flächen jetzt eine Schlüsselrolle zu, die auch personell abzubilden ist. Damit hierbei kein Flaschenhals entsteht, benötigen wir neben der Ausschreibung von Landeinfrastruktur durch den Bund auch eine Förderung kommunaler Elektromobilitätsmanager durch Bund und Länder.

Weitere Informationen:

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