STVO-Novelle

StVO-Novelle: Härtere Strafen lösen die Probleme nicht!

Wesentliche Inhalte der geplanten Novelle

Für die geplante Möglichkeit der Freigabe von Busspuren für Pkw, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind sowie für Elektrokleinstfahrzeuge wie die E-Roller wird ein entsprechendes Sinnbild als Grundlage für ein Zusatzzeichen geschaffen, mit dem die Straßenverkehrsbehörden die Freigabe von Bussonderfahrstreifen künftig anordnen können. Zur Förderung von Carsharing soll ebenfalls ein neues Sinnbild geschaffen werden, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht.

Mit der Novelle soll auch die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt und für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Für einen besseren Schutz aller Verkehrsteilnehmer wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge konkret festgelegt. Die bisherige Regelung sah einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.

Auf Schutzstreifen, die den Rad- und Autoverkehr mit einer weißen gestrichelten Linie trennen, soll ein generelles Haltverbot gelten. Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen, die sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren, angeordnet werden können. Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen. Außerdem sollen mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Zukunft ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge z. B. an Engstellen anordnen können. Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, wird ein spezielles Sinnbild „Lastenfahrrad“ eingeführt, das die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen können.

Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss zukünftig mit höheren Bußgeldern und zusätzlichen Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Bspw. ist eine Erhöhung der Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf Schutzstreifen geplant. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Statement des DStGB

Parken in der zweiten Reihe ist in vielen Kommunen ein Problem, es hindert den Verkehrsfluss und sorgt für Staus und zusätzliche Umweltbelastung in den Städten. Zum Schutz des Fußgänger- und Radverkehrs ist es deshalb richtig, stärker als bisher zugeparkte Geh- und Radwege sowie das Halten auf Schutzstreifen zu sanktionieren. Das kann aber nur Teil einer Gesamtstrategie sein, um Alternativen zum Autoverkehr zu schaffen und dadurch den Druck von den innerstädtischen Straßen zu nehmen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt aber vor der Illusion, dass man mit immer neuen und härteren Strafen die Verkehrsprobleme in Deutschland nachhaltig löst. Viel wichtiger ist es, die Verkehrswende voranzubringen, die Radwegestruktur auszubauen und mediengerecht für ein vernünftiges Verhalten im Straßenverkehr zu werben. So zeigen zum Beispiel die vielen Imagekampagnen zum Freihalten der Rettungsgassen durchaus Wirkung.
Um das sogenannte „Ride-Sharing“ zu fördern, sollte diesen Fahrgemeinschaften die Möglichkeit eingeräumt werden, Busspuren zu nutzen. Auch müssen Alternativen für die ständig steigenden Lieferverkehre in den Städten geschaffen werden. Hierzu gehört beispielsweise die Möglichkeit für die Städte, Lade- und Lieferzonen einzurichten, um eine Alternative zum Parken in der zweiten Reihe zu schaffen. Hierzu fehlen derzeit noch die rechtlichen Voraussetzungen. Ebenso muss die Kooperation zwischen den Logistikunternehmen und die Belieferung per umweltfreundlichen Lastenrad verstärkt gefördert werden.

kMOy

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