Rechtsextremismus

Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen

Der Kabinettsausschuss der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat sich auf ein Maßnahmenpaket verständigt. Insgesamt 89 Einzelprojekte sollen ein stärkeres Bewusst-sein für Rassismus schaffen, mehr Prävention leisten, Betroffene von Diskriminierung stärker schützen und für mehr Anerkennung einer pluralen Gesellschaft sorgen. Die Bundesregierung will für diese Vorhaben zwischen 2021 und 2024 mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Sofern der Haushaltsausschuss zustimmt, sollen noch weitere 150 Millionen Euro hinzukommen.

Aus kommunaler Sicht sind folgende Maßnahmen herauszugreifen:

Zentrale Hilfs- und Beratungsstelle für Betroffene

Es soll eine bundesweite Beratungsstelle mit Hilfehotline geschaffen werden, um Betroffenen von Diskriminierung und Gewalt schnell und unbürokratisch zu helfen. Das psychologisch geschulte Personal wird sieben Tage die Woche erreichbar sein. Um gleichzeitig Daten für die Forschung zu erhalten, die auch die Opferperspektive einbezieht, erfasst die Hotline deshalb anonymisiert die Beratungsfälle und erstellt daraus ein Rassismus-Barometer.  

Gesetzliche Grundlage für die Demokratieförderung und Extremismus-Prävention

Der Kabinettsausschuss empfiehlt eine Verbesserung der rechtlichen und haushalterischen Rahmenbedingungen des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus. Dazu werden BMI und BMFSFJ zeitnah Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie erarbeiten und dann vorlegen.

Stärkung kommunaler Präventionsarbeit 

Die Kommunen sollen durch eine Verstetigung bisheriger (insbes. „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“) und neuer Bundes-Projekte im Bereich Demokratieförderung, bürgerschaftlichen Engagements, Konfliktmanagements durch Erarbeitung von Kriterien zur Erhebung von Bedrohungen und Demokratiefeindlichkeit in Kommunen sowie Stärkung der politischen Bildung gefördert werden. 

Stärkung der Arbeit gegen Hass im Netz/digitale Hassgewalt 

soll u.a. durch die Erweiterung der Kompetenzzentrums „Hass im Netz“ und einem neuen Modellprojekt effektiver bekämpft werden. 

Strafrechtsverschärfungen

Sogenannte Feindeslisten, auf denen Rechtsextreme öffentlich politische Gegner bedrohen, sollen explizit unter Strafe gestellt werden. Geplant ist auch ein neuer Straftatbestand „für antisemitische oder rassistische Hetze“, die direkt an die Betroffenen gerichtet ist und deshalb nicht als Volksverhetzung gilt. Außerdem soll der Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Schärfere Vorschriften sollen künftig für Rechtsextreme und Rassismus in der Bundeswehr gelten. Strafen werden teils verdoppelt, die Möglichkeiten, Dienstgrade abzuerkennen, erweitert.

Polizei und Sicherheitsbehörden 

Das Paket der Bundesregierung sieht ein Forschungsprojekt „Untersuchung des Polizeialltags“ vor und zusätzliche Maßnahmen, um die „Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zivilgesellschaft“ zu stärken. Vorgesehen ist zudem die Einführung einer rechtlichen Grundlage zur Quellentelekommunikationsüberwachung für die Nachrichtendienste des Bundes. 

Schutz vor Diskriminierung 

Die Frist, Ansprüche nach dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz anzumelden, wird auf sechs Monate verlängert. Die Befassung mit der NS-Geschichte soll – „ggf.“ – im Richtergesetz verankert werden. Für die Weiterbildung von Staatsanwältinnen und Richtern hinsichtlich Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus will sich die Bundesregierung einsetzen. 

Zahlreiche Forschungsprojekte werden neu aufgesetzt

Studien zu Rassismus im Alltag und im Recht, zum Hass auf Juden, Musliminnen, Sinti und Roma sollen in Auftrag gegeben werden. Ein Monitoring zu Rassismus und Diskriminierung wird geschaffen und laut Beschluss dauerhaft gefördert, Migrationsforschungsinstitute wie das DeZim in Berlin sollen ebenfalls auf Dauer mehr Mittel bekommen. Den Vertreterinnen und Vertretern von Minderheiten will man die Wege zur institutionellen Politik verkürzen, für schwarze Menschen, Sinti und Roma werden Koordinierungsstellen geschaffen.

Expertenrat aus Migrantenorganisationen und Wissenschaft soll Bundesregierung beraten 

Um die Bundesregierung zu Fragen der Integration, Teilhabe und Bekämpfung von Rassismus zu beraten, wird bei der Beauftragten für Flüchtlinge, Migration und Integration der Bundesregierung ein Expertenrat für Integration und Vielfalt eingesetzt. Damit soll die Sichtweise der Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt werden und die Expertise in den Migrantenorganisationen und der Wissenschaft dauerhaft gehört und berücksichtigt werden, auch in anderen Politikbereichen. 

Der Maßnahmenkatlog ist unter hier abrufbar.

Bewertung des DStGB

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass der Kabinettsausschuss ein umfangreiches Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie gegen Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorgelegt hat. Die steigende Zahl extremistischer und antisemitistischer Straftaten sowie die Anschläge, wie zuletzt in Dresden, zeigen, wie dringlich diese Aufgabe ist. 

Dies kann nur gelingen, wenn alle Regierungsebenen – Bund, Länder und Kommunen – aber auch die Gesellschaft vor Ort gemeinsam handeln und Verantwortung übernehmen. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Präventionsarbeit und ihre Verstetigung vor Ort ist eine dauerhafte und verlässliche Finanzierungsgrundlage. Ein wichtiger Schritt ist, dass nun ein verbindlicher Organisations- und Finanzierungsrahmen geschaffen werden soll. Bestehende Programme müssen noch besser miteinander abgestimmt und vernetzt werden. Betroffene, aber auch die Entscheidungsträger in Kommunen, Arbeitgeber, Schulen, Lehrer, Verbände und Vereine vor Ort müssen bei der Präventionsarbeit stärker unterstützt werden. Die Einrichtung von zentralen Beratungsstellen und Opferschutz-Plattformen sind hierfür wichtige Ansätze. 

Der DStGB spricht sich darüber hinaus für den Aufbau von lokalen Präventionszentren gegen Radikalisierungen aus. Gemeinsames Ziel muss es sein, Radikalisierungsprozesse so frühzeitig wie möglich zu erkennen, zu analysieren und passgenaue Strategien auch für diejenigen zu entwickeln, die sich bereits in extremistischen oder terroristischen Szenen befinden. Die beste Präventionspolitik im Bereich des Extremismus ist aus kommunaler Sicht schließlich eine umfassende und dauerhafte Unterstützung von Initiativen zur Demokratieförderung, des bürgerschaftlichen Engagements sowie politischer Bildung und Jugendarbeit vor Ort. Entscheidend ist nunmehr, dass der Maßnahmenkatalog schnellstmöglich konkretisiert und in die Tat umgesetzt wird.

Weitere Informationen:

Foto: © chalabala.cz  - Fotolia.com

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