Sozial- und Erziehungsdienst

DStGB ruft zu Augenmaß bei weiteren Tarifverhandlungen auf

Bei den anstehenden weiteren Verhandlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften handelt es sich nicht um die übliche Lohnrunde, sondern es geht um die Eingruppierung und Entgelterhöhung für den Sozial- und Erziehungsdienst. Diese Eingruppierungen müssen das Gehaltsgefüge in den Kommunen insgesamt im Blick behalten. Die Verdienste der Erzieherinnen und Erzieher, die nach 2009 eingestellt wurden, sind seitdem um über 60 Prozent gestiegen. Damit liegen ihre Gehälter schon heute über denen anderer Ausbildungsberufe. Dies wird auch von Seiten des DStGB unterstützt, ebenso der Vorschlag der kommunalen Arbeitgeber, die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern differenziert nach ihren Tätigkeiten zu überprüfen und zu verbessern.

Der DStGB warnt vor überproportionalen Tarifsteigerungen und mahnt größeres Augenmaß für die anstehenden Tarifverhandlungen: Fakt ist, dass es ein starkes Gefälle zwischen finanziell starken und schwachen Kommunen gibt. Durch die Corona-Krise hat sich dies noch verschärft. Auf der anderen Seite haben die Kommunen in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung unternommen. Knapp 829.200 Kinder unter 3 Jahren werden derzeit in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Tagespflege betreut. Die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung sind von 2008 bis 2020 von 12,9 auf 40,1 Milliarden Euro gestiegen und machen mehr als zwei Drittel der Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe aus, während es im Jahr 2006 noch etwas mehr als die Hälfte war, ein Plus von 27,2 Milliarden Euro. Die Städte und Gemeinden nehmen also ihre Verantwortung für die Qualität der Angebote gegenüber den Kindern und ihren Eltern sehr ernst. Und der Ausbau setzt sich fort, denn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen steigt weiter an. Zudem wird die Umsetzung des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 eine immense Herausforderung darstellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozial- und Erziehungsdiensten müssen für ihre gute Arbeit angemessen honoriert werden. Zu der Wertschätzung gehört zwar auch das Anliegen nach einer angemessenen Lohnerhöhung, allerdings auch das hohe Gut, einen sicheren Arbeitsplatz zu haben.

Die Forderungen der Gewerkschaften für die Tarifrunde sind jedoch nicht darstellbar und überfordern die finanziellen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden. Die fiskalischen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für die Städte und Gemeinden weiter dramatisch. Ein durch die Corona-Pandemie ausgelöster Rückgang bei den Einnahmen trifft auf weiter anziehende Ausgaben. Die Gefahr einer sich manifestierenden kommunalen Haushaltskrise ist groß. Ausgabensteigerungen würden – vor allem durch die weiter rasant anwachsenden Sozialausgaben – die finanzielle Situation in etlichen Städten und Gemeinden weiter stark belastet. Aus kommunaler Sicht ist es daher von zentraler Bedeutung, dass Bund und Länder auch im Jahr 2022 die Corona-bedingten gemeindlichen Mindereinnahmen bei der Gewerbe- sowie der Einkommensteuer kompensieren.

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