Die Infektionszahlen steigen weiter dramatisch. Zurecht mahnt die Bundeskanzlerin Kontakte zu beschränken und weitere Maßnahmen zu treffen. Bund und Länder haben bei der Vereinbarung der Notbremse leider eine Konkretisierung versäumt, hier sollte schnell nachgearbeitet werden.
Niemand stellt den Föderalismus in Frage, die Pandemie hat aber gezeigt, dass es sinnvoll wäre, bundeseinheitliche Leitplanken (etwa ab wann gelten welche Beschränkungen) festlegen zu können. Da dies eine Gesetzesänderung voraussetzen würde, ist das im Moment allenfalls eine Perspektive, aber keine kurzfristige Lösungsmöglichkeit.
Es könnte zum Beispiel bundeseinheitlich festgelegt werden, dass die Modellprojekte (erst testen, dann einkaufen) nur dann in Betracht kommen, wenn der Inzidenzwert unter 100 liegt. So wird es in einigen Ländern gehandhabt, andere gehen unterschiedliche Wege. Das ist für die Bevölkerung kaum nachvollziehbar.
Auch bei möglichen Ausgangsbeschränkungen wäre es sinnvoll, klare einheitliche Leitlinien vorzugeben. Eine bundesweite Ausgangssperre über Ostern ohne Rücksicht auf den Inzidenzwert vor Ort dürfte verfassungsrechtlich ausgesprochen problematisch sein. Denkbar wäre allerdings, Ausgangsbeschränkungen dann vorzusehen, wenn der Inzidenzwert zum Beispiel über 150 oder 200 steigt. In jedem Fall müssen Ausgangsbeschränkungen gut begründet sein, können nur regional in Betracht kommen und sind zeitlich zu befristen.
Auch ein gemeinsamer Appell von Bund, Ländern und Kommunen an die Menschen, über Ostern die Kontakte auf das allernötigste zu reduzieren wäre ein richtiges und wichtiges Signal. Wir brauchen weniger Vielstimmigkeit und weniger Schuldzuweisungen, sondern gemeinsames Handeln. Insgesamt werden wir aus der Pandemie lernen müssen, Zuständigkeiten, nicht nur bei der Pandemiebekämpfung, sondern auch beim zivilen Bevölkerungsschutz neu zu ordnen, um mehr einheitliches Vorgehen, das auch für die Akzeptanz in der Bevölkerung unverzichtbar ist, zu ermöglichen.