DStGB InfodienstPressemeldung Bundesgesetz bremst kommunale Projekte ausDer Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sorgt sich um zahlreiche Entwicklungsprojekte in den Kommunen auf ehemaligen Bahnflächen. Im Rahmen seiner Sitzung am 08.10.2024 in Traben-Trarbach appellierte das Gremium an die Bundespolitik, eine kürzlich vorgenommene Gesetzesänderung wieder rückgängig zu machen. Demnach gibt es aktuell kaum noch Möglichkeiten, selbst Flächen ohne Perspektive einer zukünftigen Nutzung für den Bahnbetrieb mit Wohnungen zu bebauen oder andere kommunale Vorhaben umzusetzen. |
 |
---|
„In zahlreichen Städten und Gemeinden werden durch die Gesetzesänderung zentrale Entwicklungsvorhaben verzögert oder gar verhindert. Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade die Nachnutzung von innenstadtnahen Brachflächen durch eine völlig unnötige Regelung unmöglich gemacht wird. Die gesetzliche Verschärfung ist ein Negativbeispiel für immer mehr überflüssige Bürokratie. Bereits das bisherige Entwidmungsverfahren war komplex und stellte ausreichend sicher, dass nur Flächen ohne jede perspektivische Bahnnutzung freigestellt werden können,“ so der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern).
Zu der nun nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durchzuführenden Interessenabwägung vertritt das zuständige Eisenbahnbundesamt die Auffassung, dass eine Freistellung nur noch erfolgen kann, wenn es sich um Vorhaben handelt, die ebenfalls kraft eines Gesetzes im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Bis zu der dringend notwendigen Gesetzesänderung fordert der Ausschuss eine Auslegung der geltenden Regelung, die im öffentlichen Interesse liegenden Vorhaben der Städte und Gemeinden nach wie vor ermöglicht. Kommunen und Investoren benötigen kurzfristig eine Lösung der Thematik.
„Aktuell liegen in vielen Kommunen selbst Projekte auf Eis, die gar nicht mehr unmittelbar an Bahnanlagen angrenzen. Die Bundesregierung ist gefordert, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, um ihre selbst gesteckten Ziele bei Wohnungsbau und Innenentwicklung nicht durch überzogene Regelungen zu torpedieren. In diesem Punkt sind sich die Kommunen im Übrigen auch mit der Bahn vollkommen einig,“ so Bürgermeister Ingo Hacker abschließend.
Zum Hintergrund: Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (VGenVBG)“ ist Ende 2023 auch eine Änderung bei § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) erfolgt. Die Vorschrift regelt die Entwidmung von Bahnflächen. Erst nach dieser so genannten „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ unterliegen die Flächen wieder der gemeindlichen Planungshoheit und können beispielsweise für Wohnungsbau, die Ansiedlung von Gewerbe, Bildungseinrichtungen oder Verkehrsinfrastrukturvorhaben wie Busbahnhöfe oder Radabstellanlagen genutzt werden.
| Kontakt:Deutscher Städte- und Gemeindebund
Hauptgeschäftsstelle Marienstraße 6 12207 Berlin
Tel.: 030 / 773 07-0 Fax: 030 / 773 07-200
Europa Büro Avenue des Nerviens 9-31 B-1040 Brüssel
Tel.: 0032 / 2 / 74 01 6-40 Fax: 0228 / 2 / 74 01 6-41
Internet: www.dstgb.de E-Mail: dstgb@dstgb.de
|
---|
|
---|
|
|
|