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Pressemitteilung

MIG tritt Mobilfunkvereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und Mobilfunknetzbetreibern bei

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) ist der „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes“ (kurz: Mobilfunkvereinbarung), die bereits 2001 zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag sowie den seinerzeit am Markt befindlichen Mobilfunknetzbetreibern geschlossen und 2020 aktualisiert wurde, beigetreten. 

 
Mobilfunk schlechter Empfang
 

Naumburg (Saale) – Diese Selbstverpflichtung besagt, dass den Kommunen ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt-/Gemeindegebiet eingeräumt werden muss und einvernehmliche Lösungen angestrebt werden, die kommunale Belange ebenso berücksichtigen, wie den Belangen des Mobilfunknetzausbaus Rechnung tragen.

Ernst Ferdinand Wilmsmann, Geschäftsführer MIG: „Die Kommunen sind ein sehr wichtiger Partner, wenn es darum geht, ‚weiße Flecken‘ in der Mobilfunkversorgung zu schließen. Mit dem Beitritt zur Mobilfunkvereinbarung stellen wir die rechtzeitige Einbindung der Kommunen bei der Standortsuche für einen geförderten Mast sicher. Bereits im letzten Jahr haben wir uns mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund auf einen Mustervertrag zur Sicherung von kommunalen Grundstücken für den geförderten Mobilfunkausbau verständigt, um so den geförderten Ausbau weiter zu beschleunigen.“

Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: „Die MIG arbeitet gemeinsam mit den Kommunen, damit die weißen Flecken im Mobilfunknetz endlich und möglichst schnell geschlossen werden. Das wird allerdings nur funktionieren, wenn auch die Kommunen die notwendigen Maßnahmen wirkungsvoll unterstützen und zum Beispiel mit kommunalen Grundstücken den Mobilfunkausbau vorantreiben. Die jetzt geschlossene Mobilfunkvereinbarung ist ein richtiger und wichtiger Schritt, der hoffentlich mit Leben gefüllt wird. Eine Stadt oder Gemeinde ohne Mobilfunkanbindung hat keine Zukunftschancen.“

In der Vereinbarung ist verankert, die Kommunen über die Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und insbesondere die Beteiligungsverpflichtung gemäß § 7a der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung im Rahmen der Anbahnung und des Abschlusses von Mietvorverträgen über förderfähige Mobilfunkstandorte sicherzustellen. Darüber hinaus stellt die MIG im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass auch ihre Infrastrukturpartner, die geförderte Standorte errichten und betreiben, die Beteiligungspflichten gegenüber Kommunen einhalten.

Mehr Informationen zur Mobilfunkförderung sind unter www.netzda-mig.de zu finden.

Pressekontakt

Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH: Dr. Kerstin Küpperbusch, Leiterin Kommunikation und Dialog, mobil: 0151 22 848 652, kerstin.kuepperbusch@netzda-mig.de

Deutscher Städte- und Gemeindebund: Alexander Handschuh, Pressesprecher, mobil: 0172 24 31 205, alexander.handschuh@dstgb.de

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