Nr. 36 - Kommunale Auftragsvergabe - Grundlagen - Vergabeverfahren - Rechtsschutz

Nr. 36 - Kommunale Auftragsvergabe - Grundlagen - Vergabeverfahren - Rechtsschutz

Zum anderen hat sich das Rechtsverhältnis zwischen den Kommunen und den Bietern bei allen Auftragsvergaben oberhalb der EG-Schwellenwerte durch das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (4. Abschnitt) grundlegend geändert. Über 3 000 Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten haben die Bieter allein seit dieser Zeit gegen die Auftraggeber eingeleitet. Die ordnungsgemäße Vergabe öffentlicher Aufträge ist daher aus Sicht der Kommunen schon zur Vermeidung von Nachprüfungsverfahren und damit von Investitionshemmnissen von großer Bedeutung.

Aber auch im nationalen Bereich kommt der ordnungsgemäßen Auftragsvergabe durch die Kommunen auf der Grundlage der im Jahre 2003 neu in Kraft getretenen VOL/A und VOB/A eine wachsende Bedeutung zu. Diese Bedeutung ergibt sich schon daraus, dass die Kommunen von den jährlich durch Bund, Länder und Gemeinden vergebenen Aufträgen von ca. 250 Milliarden Euro annähernd zwei Drittel vergeben. Der DStGB hat dieser Bedeutung der kommunalen Auftragsvergabe in der Vergangenheit durch folgende eigenständige Dokumentationen Rechnung getragen:

  • Fragen, Antworten und Handlungsempfehlungen zum Vergaberecht(DStGB-Dokumentation Nr. 4)
  • Vergabe kommunaler Entsorgungsleistungen (DStGB-Dokumentation Nr. 18)
  • eVergabe öffentlicher Aufträge (DStGB-Dokumentation Nr. 21) sowie
  • Korruptionsprävention bei der öffentlichen Auftragsvergabe(DStGB-Dokumentation Nr. 31).

Die jetzt vorgelegte DStGB-Dokumentation „Kommunale Auftragsvergabe“ hat ähnlich wie die erste DStGB-Dokumentation „Fragen, Antworten und Handlungsempfehlungen zum Vergaberecht“ zum Ziel, die Grundlagen des Vergaberechts auf Basis der aktuellen Rechtsentwicklung darzustellen.

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