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Konzessionsvergabe und -verträge

Konzessionsvergabe und -verträge

Einführung

Die Entscheidung über die Vergabe der Strom- und Gasnetzkonzessionen ist in vielen Städten und Gemeinden aktueller denn je. Eine Vielzahl an Konzessionsverträgen läuft derzeit und in den nächsten Jahren aus. Hinzu kommt, dass die Frage der (Re-)Kommunalisierung im Energiebereich seit einiger Zeit immer mehr ins Blickfeld der öffentlichen Diskussion in vielen Städten und Gemeinden rückt. Damit sollen – gerade in Zeiten der Energiewende  - der kommunale Einfluss auf die örtliche Energiepolitik gestärkt und auf der Grundlage erneuerbarer Energien verbrauchsnahe Lösungen im Sinne der Bürger und Wirtschaft entwickelt werden. Dabei spielen aus Sicht Gemeinden auch die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe eine ganz erhebliche Rolle.

Die (Re-)Kommunalisierung der Energieversorgungsnetze ist eine von mehreren Optionen. Das Engagement für eine dezentrale Energieversorgung setzt einen kommunalen Netzbetrieb indes nicht zwingend voraus. In anderen Fällen streben Städte und Gemeinden an, den Netzbetrieb in Kooperation mit einem Partner zu übernehmen oder vollständig an einen Dritten abzugeben. Schließlich gibt es auch jene, die keinen Anlass sehen, etwas am Status Quo zu ändern.

Die Anforderungen an die Konzessionsvergabe sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und haben zu einer Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen geführt. Sowohl die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 als auch die

 

Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Jahren 2013 bis 2015 haben den Rechtsrahmen für die Ausgestaltung der Konzessionsvergabeverfahren und der Auswahlkriterien grundlegend verändert. Die Vergabe von Konzessionen ist komplizierter geworden und mit vielen Rechtunsicherheiten behaftet.

Die Koalitionäre im Bund haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Bewertungsverfahren bei der Neuvergabe der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher regeln zu wollen sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern. Damit wurden zentrale Forderungen des DStGB berücksichtigt. Aktuell setzen wir uns im Dialog mit der Politik in Bund und Ländern dafür ein, dass es wieder zu mehr Rechtssicherheit für die Gemeinden bei der Vergabe der Konzessionen kommt und ihre Entscheidungsfreiheit bei  künftigen Konzessionsvergaben gestärkt wird.

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