Koalitionsvertrag

DStGB-Analyse zur Energie- und Kommunalwirtschaft

Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen anstoßen

(s. hierzu Zeile 1838 im Koalitionsvertrag)

Zu begrüßen ist, dass die Bedeutung eines schnellen Ausbaus erneuerbarer Energien endlich mit Zahlen an Bedeutung gewinnt und auch der steigende Stromverbrauch durch die Sektorenkopplung gewürdigt wird. Die Ampel-Koalition setzt den Brutto-Stromverbrauch für 2030 auf 680 bis 750 Terrawattstunden an. Dies bedeutet, dass zusätzlich rund 600 Gigawatt an Leistung installiert werden müssen und 80 Prozent davon aus erneuerbaren Energien stammen. Für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien hat das quasi eine Verdoppelung des aktuellen Wind- und Solarstroms zur Folge. Dies ist eine enorme Erwartungshaltung, die an den Ausbau geknüpft wird. Gelingen soll dies u.a. dadurch, dass für die Windkraft an Land 2 Prozent der Landesfläche Deutschlands genutzt wird. Wenn dieses Ziel in der aktuellen Wahlperiode umgesetzt werden soll, müssen die angekündigten Gespräche ("Wir werden noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen alle notwendigen Maßnahmen anstoßen, um das gemeinsame Ziel eines beschleunigten Erneuerbaren Ausbaus und die Bereitstellung der dafür notwendigen Flächen zu organisieren.“) forciert werden. Insbesondere müssen Taten folgen. Denn laut Umweltbundesamt beträgt die aktuelle genutzte Landfläche gerade mal 0,8 Prozent der Landesfläche. Bedenkt man, dass die Ausweisung von Gebieten für die Windenergie in den meisten Bundesländern über die Regionalplanung auf Landesebene erfolgt, in vielen Flächenländern aber wiederrum die Kommunen zuständig sind, dürften zeitnahe Gespräche unabdingbar sein. Allerdings hat aber bereits die Debatte um die Mindestabstandsflächen gezeigt, dass eine Einigung auf eine Bundesregelung schwierig werden dürfte. Auch ist zu bedenken, dass der Bundesrat mit Blick auf einen bunten Mix an Koalitionen in den Ländern so heterogen ist wie noch nie. Hinzu kommen die vielen Problemfelder aus anderen Themenbereichen (bspw. Landwirtschaft, Flugsicherheit, Naturschutz etc.), die ebenfalls den Prozess verzögern dürften. Insofern ist es wichtig, diesen Dialog um Flächen schnellstmöglich durchzuführen.

Nutzung zusätzlicher Flächen beim Ausbau der erneuerbaren

Energien:

  • Die erneuerbaren Energien liegen im öffentlichen Interesse und dienen der Versorgungssicherheit.
  • Es ist sicherzustellen, dass auch in weniger windhöffigen Regionen der Windenergieausbau deutlich vorankommt.
  • verbrauchsnahe Onshore-Windenergie/Netzengpässe

(s. hierzu Zeile 1812, 1842 im Koalitionsvertrag)

Der Hinweis, dass die erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liegen und der Versorgungssicherheit dienen, sollte ursprünglich in der EEG-Novelle 2021 aufgenommen werden. Ziel war es, den Genehmigungsbehörden und Gerichten weitere Argumentationshilfen zur Abwehr von Widersprüchen und Klagen an die Hand zu geben. Insofern ist der Hinweis im Koalitionsvertrag ausdrücklich zu begrüßen. Mit Blick auf das 2-Prozent-Ziel müssen alle Regionen in Deutschland für den Windkraftausbau zur Verfügung stehen Regelungen, die den Windkraftausbau faktisch verhindern, müssen aufgehoben werden. Ebenso muss die verbrauchsnahe Windenergienutzung begrüßt werden. Denn diese entlastet die Netzbetreiber finanziell beim Ausbau und fördert die Akzeptanz, da klimaneutrale Energie vor Ort verwendet wird.

Repowering/Artenschutz/Drehfunkfeuer, Wetterradar

(s. hierzu Zeile 1811, 1846-1851 im Koalitionsvertrag)

Das Ziel, mehr Rechtssicherheit beim Artenschutz zu etablieren, ist zu begrüßen. Technische Lösungen wie etwa Antikollisionssysteme zum Schutze des Rotmilan sind hierfür wichtige Maßnahmen, die auch den Willen der Windkraftbranche abbilden müssen. Diese Systeme müssen durch die Windkraftbranche eigenverantwortlich finanziert bzw. weiterentwickelt werden, um selbstverpflichtend aktiv Artenschutz zu betreiben. Jedoch darf nicht darüber hinweggesehen werden, dass es im Rahmen des Fachrechts verbindlicher Maßstäbe bedarf, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Hier sind Bund und Länder in der Bringschuld. Insbesondere im Rahmen des Artenschutzrechts sind gesetzliche Konkretisierungen erforderlich, welche die Rechtsanwendung vereinfachen und Prüfverfahren signifikant verkürzen. Es sollte insbesondere eine generelle Ausnahmeregelung für erneuerbare-Energien-Projekte geprüft werden. Die von der Umweltministerkonferenz hiermit beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss hier das Arbeitstempo erhöhen.

Auch wenn umstritten ist, ob Repowering-Maßnahmen Artenschutz darstellen, so muss dennoch die Ankündigung unterstützt werden, dass es laut Koalitionsvertrag ohne großen Genehmigungsaufwand möglich sein soll, alte Windenergieanlagen durch neue zu ersetzen. Repowering-Projekte für Windenergievorhaben müssen im Rahmen der Flächenausweisung ein besonderes Gewicht erhalten. Vor allem sollten Genehmigungen erteilt werden, wenn sich der Artenschutz durch das Repowering- Vorhaben im Vergleich zu den vorherigen Anlagen nicht verschlechtert. Auch spricht für das Repowering, dass diese Flächen bereits häufig auf Akzeptanz in der Bevölkerung treffen.

Der DStGB begrüßt die Ankündigung, Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaranlagen kurzfristig reduzieren zu wollen, da hierdurch perspektivisch weitere Flächen für die erneuerbaren Energien – insbesondere für den Windkraftausbau – zu Verfügung stehen. Ob die deutsche Flugsicherung weiter an der 15 Kilometer großen Schutzzone um das Funkfeuer festhalten muss, wird ohnehin aus technischer Sicht bestritten. Im Übrigen gelten in den meisten europäischen Staaten schon geringere Werte. Allerdings muss die Flugsicherheit weiter oberstes Gebot bleiben.

Bessere finanzielle Beteiligung an Windkraftanlagen an Land und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

(s. hierzu Zeilen 1871 ff., 4313-4317 im Koalitionsvertrag)

Die Forderung des DStGB, die Beteiligung von Standort- und Nachbarkommunen an der Wertschöpfung für Freiflächen-Photovoltaik- und Onshore-Windkraft-Anlagen zu verbessern, wurde weitgehend aufgenommen. So will die Ampel-Koalition die finanzielle Beteiligung auf Bestandsanlagen ausdehnen und für Neuanlagen sogar verpflichtend machen. Diese Maßnahmen dürften die Akzeptanz für die Windkraft und PV-Freiflächenanlagen weiter fördern. Die Entscheidung ist insofern vor dem Hintergrund relevant, dass die Windenergieanlagen immer rentabler werden und eine Förderung in den kommenden Jahren an Bedeutung verliert. Insofern ist davon auszugehen, dass die Stärkung von PPA-Anlagen hierbei Berücksichtigung finden dürfte. Die verpflichtende Beteiligung, wenn auch nur für Neuanlagen, ist eine echte Überraschung. Diese wurde lange Zeit abgelehnt und immer wieder vom DStGB gefordert. Eine verpflichtende Beteiligung dürfte zum einem die Erhebung und Durchsetzung der finanziellen Beteiligung der Kommunen erleichtern. Auch dürfte die verpflichtende Zahlung das Thema der Strafbarkeit solcher Zahlung deutlich für die kommunalen Vertreter sowie für die Betreiber erleichtern, da es aufgrund eines klaren verbindlichen Rechtsrahmens zu keinerlei Vertragsverhandlungen kommen dürfte. Vorsorglich sollte der Gesetzgeber in die künftige Regelung auf den Ausschluss der Strafbarkeit hinweisen.

Bioenergie soll eine neue Zukunft haben

(s. hierzu Zeile 1865 im Koalitionsvertrag)

Diese Ankündigung wird ebenfalls begrüßt. Denn Bioenergie wird gerade für die lokale Wärmewende noch weiter an Bedeutung gewinnen. Eine moderne Biogasanlage kann bspw. die Versorgung von etwa 5000 Haushalten mit Strom und mehr als 1000 Haushalten mit Energie aus dem Gasnetz übernehmen. Problematisch ist aktuell, dass Betreiber von Biogasanlagen an das EEG gebunden sind. Darin wird u.a. geregelt, welche Biomasse als nachwachsender Rohstoff anerkannt ist. Dabei könnten durchaus weitere Rohstoffe verwendet werden. Insbesondere müssen Anreize geschaffen werden, andere Pflanzen als bspw. Mais anzubauen. Problematisch dürfte aber weiterhin der hohe Flächenbedarf für die entsprechenden Rohstoffe bleiben.

Energiepreise:

  • wettbewerbsfähig, sozial-gerecht, Sektorkopplung ausbauen
  • keine weitere Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis, beschleunigter Ausbau EE zur Verringerung der Preise
  • Überarbeitung europäischen Emissionshandels und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), höherer CO2-Preis

(s. hierzu Zeilen 770-772, 1879/1890, 2003, 2008, 2012-2014, 2025 im Koalitionsvertrag)

Das Anliegen, die Strompreise zu verringern bzw. dessen Preisbestandteile zu reformieren, wird durch den DStGB ausdrücklich begrüßt. Das Ziel, die aktuellen Belastungen aller Verbraucher kurzfristig zu reduzieren, ist in jeder Hinsicht von großer Wichtigkeit. Andernfalls könnte die Akzeptanz für den notwenigen Ausbau aufgrund hoher Strompreise weiter zurückgehen. Über ein "Klimageld" soll in Härtefällen ein sozialer Ausgleich geschaffen werden, insbesondere für Menschen mit geringen Einkommen.

Wie die Ausbauziele finanziert werden sollen, bedarf der weiteren Konkretisierung. Neben der Finanzierung aus dem Bundeshaushalt ist ein Sondervermögen geplant. So soll eine weitere Schuldenaufnahme erwogen werden. Dieses Geld soll getrennt in einem Energie- und Klimafonds (EKF) aufgesetzt werden. Der EKF wird aus Einnahmen der nationalen und europäischen CO2-Bepreisung finanziert.

Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken.

(s. hierzu Zeile 1879 im Koalitionsvertrag)

Für eine sozial ausgewogene Klimawende in Stadt und Land ist diese Ankündigung zu begrüßen. Allerdings werden noch immer zu wenige Dachflächen bei der Energiewende berücksichtigt, nach wie vor profitieren Mieter zu wenig vom PV-Ausbau. Dabei können diese Flächen helfen, CO2 zu verringern. Der DStGB hat bereits mehrfach gefordert, dass der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag auch gegeben sein sollte, wenn der in Solaranlagen erzeugte Strom innerhalb von Gebäuden verbraucht wird, die mit dem Gebäude, auf/an/in dem sich die Solaranlage befindet, entweder identisch sind oder mit diesem in einem räumlichen Zusammenhang stehen. Zudem sollte dies auch für Nicht-Wohngebäude gelten. Beide Erweiterungen würden den Quartiersansatz im Gebäudeenergiegesetz nachdrücklich unterstützen.

Reform der Netzentgelte und Preisbestandteile im Energiesektor, Konzessionsabgabe

(s. hierzu Zeile 2008 im Koalitionsvertrag)

Das Ziel einer Netzentgelte-Reform ist zu begrüßen Sofern die Koalitionäre ankündigen, dass die Transformation zur Klimaneutralität gefördert und die Kosten der Integration der Erneuerbaren Energien fair verteilt werden sollen, muss es das Ziel sein, die Netzentgelte an klimaneutrales Verhalten zu koppeln. Etwa sollten Stromverbraucher stärkere Anreize erhalten, ihren Energieverbrauch in lastenschwache Zeiten zu verlegen. Gleichzeitig sollte mit einer Reform ein gezielter Ausgleich zwischen funktionalen Anforderungen der Netzdienlichkeit und einer verursachungsgerechten Kostenverteilung erfolgen. Jedoch müssen wichtige grundsätzliche Netzinfrastruktur für die Zukunft solidarisch umgesetzt werden. Die Ankündigung einer grundlegenden Reform staatlich induzierter Preisbestandteile kann aus Sicht des DStGB so interpretiert werden, dass auch die Konzessionsabgabenerhebung reformiert werden soll. Dies ist erforderlich, um den grundlegenden Wandel von einem zentralen zu einem dezentralen Energieversorgungssystem bei der Abgabenerhebung abzubilden und Bürokratie bei Gemeinden und Unternehmen abzubauen.

Rahmenbedingungen für die Bürger-Energie stärken

(s. hierzu Zeile 1874 im Koalitionsvertrag)

Die Stärkung der Bürger-Energie ist grundsätzlich zu begrüßen. Denn Bürgerenergieprojekte verfolgen regelmäßig das Ziel, Wertschöpfung und Mitbestimmung vor Ort und damit Akzeptanz in der Region zu fördern. In den vergangenen Jahren handelte es sich jedoch bei den Bürgerenergiegesellschaften, die einen Zuschlag erhielten, oftmals um Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die Partner von Windkraftunternehmen sind. Damit wurde das eigentliche Ziel verfehlt, den Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort zu beschleunigen. Insofern stellt sich die Frage, ob dieses Instrument eine Zukunft haben darf. Auch beteiligen sich an Bürger-Energie regelmäßig Bürgerinnen und Bürger, die freie finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Um die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Allgemeinheit nicht zu gefährden, ist die kommunale finanzielle Beteiligung geeigneter.

Stärkung der PPA bzw. des europaweiten Handels mit Herkunftsnachweisen im Sinne des Klimaschutzes neben dem EEG

(s. hierzu Zeilen 1801-1803 im Koalitionsvertrag)

Diese Aussage lässt darauf deuten, dass das EEG auch unter der Ampel-Koalition eine Zukunft haben soll.

PV-Dachpflicht für gewerbliche Neubauten/Regelfall bei privaten Neubauten

(s. hierzu Zeilen 1825-1832 im Koalitionsvertrag)

Eine Solarpflicht für Gewerbe-Neubauten steht fest, bei privaten Neubauten "soll es die Regel werden“. Es bleibt abzuwarten wie die Regelung zu den privaten Neubauten zu verstehen ist, bzw. umgesetzt wird. Ob eine generelle PV-Dachpflicht bei privaten Wohngebäuden zu begrüßen ist, kann unterschiedlich bewertet werden. Es gibt gute Gründe, die für und gegen eine PV-Pflicht auf Dächern sprechen. Soll das Ziel von 80 Prozent Strom aus Erneuerbarer Energie erreicht werden, muss man alle Flächen berücksichtigen. Ebenso können Dachflächen ein guter Kompromiss sein beim Streit um die Nutzung von freien Flächen. Derartige Regelungen gibt es bereits in einigen Bundesländern (Hamburg, Bremen, BW) bzw. wurden bereits von einigen Ländern (Berlin, Bayern, S-H) angekündigt. Die Ausgestaltung ist bislang sehr heterogen. Einige haben diese Pflicht nur für Nicht-Wohngebäude geplant, andere wiederum auch für neue Wohngebäude. Gegen diese Ankündigung spricht jedoch, dass die Aufstellung von Bebauungsplänen originäres Recht der Kommunen ist. Auch ist das EEG bereits heute sehr kompliziert, was durch eine PV-Dachpflicht verstärkt würde. Hinzukommt, dass die Bezahlbarkeit von Wohnraum nochmals erschwert werden dürfte und sich gerade für Familien weitere Probleme bei der Finanzierung ergeben dürften. Im Übrigen gibt es bereits Kommunen, die eine solche Verpflichtung über ihre Bebauungspläne inkl. Grundstückskaufverträge geregelt haben. Besser erscheint es, Marktanreize für Interesse an Eigenverbrauch zu setzen (bspw. Steuervergünstigungen/niedrigere Grunderwerbsteuer).

Netzausbau:

  • Stärkung dezentraler Ausbau der EE u.a. durch regionale Nutzung ausgeförderter Anlagen
  • Auftrag an die BNetzA, Plan für ein Klimaneutralitätsnetz zu berechnen
  • Verteilnetze modernisieren und digitalisieren
  • Prüfung finanzieller Instrumente, um die Akzeptanz in vom Übertragungsnetzausbau betroffenen Kommunen zu erhöhen
  • Gute frühzeitige Bürgerbeteiligung / klare politische Verantwortung

(s. hierzu Zeilen 1805-1808, 1961, 1966, 1968, 1970-1971, 4213-4317 im Koalitionsvertrag)

Der Netzausbau ist die Achillesferse der Energiewende. Es muss daher begrüßt werden, dass die Relevanz der Netze und attraktive Investitionsbedingungen im Koalitionsvertrag berücksichtigt worden sind. Die Verteilnetzbetreiber müssen die Klimaneutralität regional auf den Weg bringen und dafür in den kommenden Jahren weiter massiv in die Netze investieren. Die Entscheidung der BNetzA, die Eigenkapitalverzinsung zu senken, steht hierzu in Widerspruch. Zwar konnte im Ergebnis eine Erhöhung des Zinssatzes erreicht werden. Dennoch sinkt mit dieser Entscheidung der Zinssatz für Neuanlagen um 26,6 Prozent. Im besonderen Maße muss im zukünftigen Regulierungsrahmen der Fokus darauf gerichtet werden, dass die Netzbetreiber den notwendigen Ausbau- und Transformationspfad für ihre Infrastruktur aktiv gestalten können. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit und den stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien ist die für 2023 angekündigte “Roadmap Systemstabilität” zu begrüßen. Der Netzausbau stößt bereits seit Jahren auf Widerstand in der Bevölkerung in allen Teilen Deutschlands. Vor diesem Hintergrund kann die angekündigte Prüfung, die vom Übertragungsnetzausbau betroffenen Kommunen finanziell zu beteiligen, ein gutes Instrument für mehr Akzeptanz in den Gemeinden sein. Gute Beispiele hierfür gibt es bereits an der Westküste Schleswig-Holsteins. Das bessere Instrument für mehr Akzeptanz beim Netzausbau dürfte jedoch ein Anspruch auf eine Erdverkabelung sein. Der DStGB fordert bereits seit längerem, eine neue Kommunikationsstrategie beim Ausbau der erneuerbaren Energien einzuschlagen, und begrüßt daher die Ankündigung der Koalitionäre. Das Gleiche gilt für klare Verantwortlichkeiten in der Politik. Transparenz bedeutet jedoch auch, den Menschen zu verdeutlichen, dass ein Ausbau für die Erreichung der Klimaziele zwingend notwendig ist.

Versorgungsicherheit:

  • Vorgezogener Kohleausstieg
  • Errichtung moderner Gaskraftwerke
  • Ausbau der Wasserstoffproduktion

(s. hierzu Zeilen 1899-1902, 1928, 1945 im Koalitionsvertrag)

Der DStGB begrüßt das klare Bekenntnis der künftigen Regierung zur Versorgungssicherheit. Denn der Kohleausstieg rückt nach den Vorstellungen der Ampel-Koalition um acht Jahre näher. Dieser wird einem steigenden CO2-Preis ohnehin einläuten. Allerdings dürfte der vorgezogene Ausstieg zur Umsetzung der Klimaziele erheblich beitragen. Leider liefert der Koalitionsvertrag keine Information darüber, wie dieser noch frühere Ausstieg erfolgen soll. Zum einem gab es eine Einigung mit der Braun- und Steinkohleindustrie, die mit Blick auf die Entschädigungen angepasst werden muss. Auch dürfen kommunale Investitionen nicht ohne einen entsprechenden Verlustausgleich abgewertet werden. Zum anderen müssen die vom Kohleausstieg betroffenen Länder noch stärker beim Strukturwandel in ihren Regionen unterstützt werden. Zumindest dürften jetzt noch weniger Menschen in den Abbauregionen von Umsiedlungen betroffen sein.

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen neue Gaskraftwerke die windschwachen Tage kompensieren. Das Bekenntnis zu Gaskraftwerken als Brückentechnologie ist positiv. Der DStGB begrüßt insbesondere, aus Gründen der Versorgungssicherheit auf Gaskraftwerke zu setzen, die H2-ready sind. Zwar soll anfangs noch mit fossilen Erdgas Strom erzeugt werden, später zunehmend jedoch mit klimafreundlichem Wasserstoff. Dieser Wasserstoff soll vermehrt aus der heimischen Erzeugung kommen. Die Übergangszeiten müssen in der weiteren Umsetzung so ausgestaltet werden, dass Investitionsentscheidungen in die Gasinfrastruktur und Kraftwerke planungs- und rechtssicher erfolgen können. Der DStGB unterstützt ebenfalls die Forderung nach einem schnelleren Markthochlauf sowie dem Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffwirtschaft. Denn die Wärmewende wird in den Kommunen entschieden. Hier können im Wege der Sektorenkopplung viele Synergien genutzt und Quartiere effektiv versorgt werden. Wasserstoff wird hierfür einen wichtigen Baustein bilden, da nicht überall die Infrastruktur kurzfristig umgestaltet werden kann.

Flächendeckende kommunale Wärmeplanung und Ausbau der Wärmenetze / Berücksichtigung der Marktpreise bei der künftigen KWK-Förderung

(s. hierzu Zeilen 1882-1884 im Koalitionsvertrag)

Der DStGB begrüßt die Ankündigung der Koalitionäre, sich für eine kommunale Wärmeplanung einzusetzen. Jedoch muss der Bund einen entsprechenden Förderrahmen einrichten, damit dieses Instrument in allen Kommunen des Landes zum Einsatz kommen kann. Mit Blick auf das hohe CO2-Einsparpotenzial dürften sich diese Investitionen aber lohnen. Jedoch müssen die regionalen Besonderheiten bei der Wärme Berücksichtigung finden und eine technologieoffene Wärmewende ermöglichen. Nicht zuletzt dürfte die Energieeffizienz vieler Kommunen durch eine klimaneutrale Wärmeplanung ebenfalls nochmals gesteigert werden. Die Ankündigung, die Marktpreise bei der künftigen KWK-Förderung angemessen zu berücksichtigen, muss das Ziel einer auskömmlichen Unterstützung verfolgen. Denn den KWK-Anlagen kommt bei der Klimawende ein besonderer Status zu. Der Einsatz klimaneutraler Brennstoffe begünstigt neben der sicheren bezahlbaren Stromversorgung auch die Wärmeversorgung in dicht besiedelten Regionen. Allerdings muss mit Blick auf den bestehen EU-Beihilferahmen ein Rahmen geschaffen werden, der Investitionen absichert bzw. zulässt.

Weitere Informationen:

 

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