Kommunen gestalten den Tag des Grundgesetzes 

Unter dem bundesweiten Motto: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sollen an diesem Tag vielfältige, dezentrale Aktionen stattfinden – angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort.

Ob öffentliche Veranstaltung, Gesprächsformat, Schulprojekt, kultureller Beitrag, Sportaktion oder ein Zeichen im öffentlichen Raum: Die Menschen vor Ort wissen am besten, was sinnvoll, machbar und wirksam ist. Jede Form der Beteiligung – ob klein oder groß – trägt dazu bei, die Werte des Grundgesetzes sichtbar zu machen.

Die Initiative wird von der Stiftung gegen Rassismus gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis und Kooperationspartnerschaften getragen und vom Bundespräsidenten unterstützt. Der Tag ist zugleich eine Gelegenheit, im Sinne der Anregung für einen „Ehrentag“ durch den Bundespräsidenten, ehrenamtlich Engagierte auszuzeichnen.

Ziel ist es, den 23. Mai langfristig als bundesweiten Tag des Engagements für Menschenwürde, Demokratie und Zusammenhalt zu etablieren. Zur Orientierung und Unterstützung ist die Broschüre „23. Mai: Das Grundgesetz feiern!“ erschienen. Sie enthält Hintergrundinformationen, Ziele sowie konkrete Anregungen für Aktivitäten und richtet sich insbesondere an Kommunen und Multiplikator:innen. Die Broschüre ist online abrufbar: www.stiftung-gegen-rassismus.de

Unterstützung bei der Ansprache und Aktivierung von Ehrenamtlichen erhalten Sie über das neue Projekt „Ländliche Regionen engagiert gegen Rassismus“. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Ländliche Regionen engagiert gegen Rassismus | Stiftung gegen Rassismus.

Weitere Informationen:

Für Fragen steht Ekatherina Doulia bei der Stiftung gegen Rassismus zur Verfügung: ed@stiftung-gegen-rassismus.de, 06151 6678 260.

Weitere Informationen, Materialien und Kontaktmöglichkeit zum „Ehrentag“ speziell für Kommunen sind unter www.ehrentag.de abrufbar.

Wir würden uns sehr freuen, wenn die Städte oder Gemeinden den 23. Mai 2026 aufgreift und mit einer eigenen Aktion oder Beteiligung sichtbar macht. Rufen Sie Ihre Vereine und Ehrenamtliche dazu auf, niedrigschwellige Aktionen zu planen.

Für Rückfragen, Beratung oder Austausch steht Meike Weber M. A., Referentin für den Tag des Grundgesetzes bei der Stiftung gegen Rassismus, gern zur Verfügung: mw@stiftung-gegen-rassismus.de, 06151 6678 257.

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