KfW Kommunalpanel 2025

Kommunale Investitionskraft am Limit: DStGB fordert nachhaltige Finanzreform

Die finanzielle Lage der Kommunen in Deutschland hat sich erheblich verschlechtert. Das ist längst kein Geheimnis mehr, wird nun aber erneut durch die aktuellen Zahlen des KfW Kommunalpanels untermauert. Nach einem Rekorddefizit von 24,3 Mrd. Euro im Jahr 2024 weist nun auch der wahrgenommene Investitionsrückstand der Kommunen für das Jahr 2024 mit 216 Mrd. Euro ein Superlativ aus – und das trotz massiver Investitionen der Städte und Gemeinden. Vor allem in den Bereichen Schulen (68 Mrd. Euro) sowie Brand- und Katastrophenschutz (20 Mrd. Euro) ist der Investitionsstau spürbar aufgewachsen. Es verwundert vor dem Hintergrund nicht, dass die Kommunalvertreter pessimistisch in die Zukunft blicken und 90 Prozent von einer weiteren Verschlechterung in den nächsten Jahren ausgehen. Es ist also höchste Zeit, dass der Bund seinen Versprechen im Koalitionsvertrag nun auch wirklich Taten folgen lässt und die Kommunen wirksam unterstützt. 

Die Entwicklung ist in mehrerlei Hinsicht besorgniserregend und muss dringend gestoppt werden. Erstens fehlen bei den Zahlen des Panels die dringend notwendigen und nachhaltigen Zukunftsinvestitionen, die über den Erhalt des Status quo hinaus gehen und für die gesellschaftliche Weiterentwicklung und Resilienz dringend benötigt werden. Der tatsächliche Bedarf vor Ort ist also um ein Vielfaches höher. Zweitens werden die Kommunen aufgrund der prekären Finanzsituation sogar gezwungen sein, ihre Investitionen in den kommenden Jahren noch zu kürzen. Drittens: Bei allen Diskussionen um die Erfüllung der Pflichten, bleibt der Gestaltungsspielraum der Kommunen auf der Strecke. Mangelverwaltung ist keine kommunale Selbstverwaltung. Das spürbare Sparen auf Kosten der lokalen Bevölkerung hat auch Auswirkungen auf das Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse. Investitionen in Infrastruktur und in Vertrauen sind essentiell für die weitere eine demokratische und resiliente Gesellschaft. 

Das Sondervermögen sendet erste gute Signale, es aber entscheidend darauf ankommen, wie und wann das Geld in den Kommunen zur Umsetzung bereitsteht. 70 Prozent der Kommunen wünschen sich eine Vereinheitlichung von Förderkriterien und Antragsformularen; 82 Prozent der Kommunen empfinden die Antragsunterlagen als kompliziert, so die Zahlen des Panels. Gerade für kleiner Gemeinden mit einer überschaubaren Verwaltung kommt es im schlechtesten Fall aufgrund der Komplexität gar nicht erst zur Antragsstellung. So werden die Kleinen zusätzlich benachteiligt. Das kann und darf nicht das Ziel einer fairen Verteilung des Sondervermögens sein. Kapazitätsengpässe und Fachkräftemangel in Verwaltungen als nichtmonetäre Hemmnisse für eine verlangsamte Umsetzung von Infrastrukturvorhaben können zumindest dezimiert werden, indem Fördermittelanträge entbürokratisiert und an einheitlichen Standards ausgerichtet werden. 

Hinzu kommt, dass mit den 100 Milliarden des Sondervermögens, die für Bund und Länder bereitstehen sollen, nicht einmal die Hälfte des nun ermittelten Investitionsrückstandes auf kommunaler Ebene abgedeckt werden kann. Mit Blick auf die katastrophale Lage ist es also nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. 

Grundsätzlich gilt: Das Sondervermögen wird nur zu einer punktuellen Entlastung führen. Der Nachholbedarf übersteigt aber die den Kommunen in der Theorie zugestandenen Mittel bei weitem. Notwendig ist eine nachhaltige strukturelle Verbesserung der Kommunalfinanzen.  Das KfW-Kommunalpanel bescheinigt für das Jahr 2023 im Durchschnitt eine negative Investitionsfähigkeit. Nach dem Abzug ihrer laufenden Ausgaben von den laufenden Einnahmen hatten die Kommunen im Schnitt pro Haushaltsjahr keine Mittel aus eigenen Verwaltungsmittel-Überschüssen. Ohne eine Kreditaufnahme bestünde vor diesem Hintergrund gar keine Investitionsmöglichkeit. Wenn, 90 bis 95 Prozent der kommunalen Finanzmittel, wie das KfW-Panel ausweist, durch Pflichtaufgaben gebunden sind, bleibt wenig Raum für kommunale Selbstverwaltung. 

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