Deutschland galt lange als wasserreiches Land. Aber der Klimawandel macht sich seit Jahren auch bei uns bemerkbar, bis hin zu akuter Wasserarmut in einigen Regionen. Wir müssen uns darauf immer mehr einstellen und Maßnahmen ergreifen, die auf Akzeptanz stoßen. Die Versorgungssicherheit muss in jedem Fall sichergestellt sein.
Natürlich braucht es Förderung von Bund und Ländern für die Klimaanpassung vor Ort. Aber konkrete Entscheidungen, etwa den Zugang zu Wasser womöglich zu begrenzen, sollten von den Gemeinden und Landkreisen getroffen werden, nicht in Berlin, denn die Situation ist ja sehr unterschiedlich.
Es gilt der Grundsatz Pflicht vor Kür. Wenn die Daten eine akute Wasserarmut belegen, darf kein Wasser für die Freizeitgestaltung genutzt werden, dann muss das Bewässern von Golf- und Tennisplätzen oder Gärten für eine begrenzte Zeitspanne untersagt werden. Nahrungsmittelproduktion und ausreichend Trinkwasser müssen immer Vorrang haben. Die Wasserbehörden verfügen über das Instrumentarium, solche Verbote im Ernstfall auch zu verhängen. Glücklicherweise sprechen wir hier immer noch von seltenen Ausnahmen, da wir in Deutschland eine sehr gute Wasserversorgung haben.
Verbote sind das allerletzte Mittel und werden nur notwendig, wenn freiwillige Maßnahmen zur Begrenzung des Wasserverbrauchs nicht ausreichen und es keine Möglichkeiten mehr gibt, Wasser aus Nachbarregionen herzuleiten. Mit dem gesunden Menschenverstand ist oft schon sehr viel zu erreichen.
Wir müssen auf Vernunft und freiwilligen Verzicht setzen. Dennoch rate ich den Gemeinden in trockenen Regionen, solche Entscheidungen bis hin zu Verboten vorzubereiten und mit Gespür zu handeln. Es braucht eine klare Kommunikation, damit sich die Menschen mitgenommen fühlen. Dass das Wasser bei Dürre und Hitze nicht unbegrenzt aus dem Wasserhahn sprudelt, wenn die Vorräte aufgezehrt sind, das sollte für jeden nachvollziehbar sein.
Statement
„Wasserarmut bei anhaltender Hitze – über den Zugang zu Wasser muss vor Ort entschieden werden“
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