Höhere Kernkapitalquote bei Sparkassen nicht erforderlich!

DStGB Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg begrüßte heute in Berlin ausdrücklich Äußerungen des Bundesfinanzministers wonach die Sparkassen von den Barroso-Plänen nicht betroffen sein sollen. „Vor dem Hintergrund, dass Sparkassen kaum Staatsanleihen halten, ist eine Herausnahme der Sparkassen aus den erhöhten Kernkapitalanforderungen sinnvoll“, sagte Landsberg. Auf die Kommunen als Träger der Sparkassen wären sonst kurzfristig erhebliche finanzielle Belastungen zur Aufstockung des Eigenkapitals ihrer Sparkassen zugekommen. Zugleich wären damit negative Auswirkungen auf die Kreditkonditionen für die Wirtschaft verbunden gewesen.

Auch der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Heinrich Haasis lehnt eine höhere Eigenkapitalquote ab. Nach seinen Worten können die Banken ihr Eigenkapital nicht innerhalb weniger Monate so weit aufstocken. Haasis betonte, durch das Basel-III-Abkommen sei bis 2018 eine harte Kernkapitalquote von sieben Prozent vorgesehen. Eine höhere Aufstockung in deutlich kürzerer Zeit sei nicht zu machen. Auch eine Staatsbeteiligung zur Erhöhung der Quote lehnte er ab.

Hintergrund

EU-Kommissionspräsident Barroso will systemrelevante Banken auf dem kommenden EU-Krisen-Gipfel dazu verpflichten, eine deutlich höhere harte Kernkapitalquote von neun Prozent innerhalb von nur drei bis neun Monaten zu erreichen.

Basel III schreibt künftig eine harte Kernkapitalquote von sieben Prozent vor. Damit wird die Quote von vor der Krise (zwei Prozent) deutlich erhöht. Die Regelungen müssen in europäisches Recht umgesetzt werden. Sie sollen ab 2013 gelten und schrittweise bis 2018 greifen. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat vorgeschlagen, eine vorübergehend höhere harte Kernkapitalquote für systemrelevante Banken einzuführen; Details soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ausarbeiten.

(Pressemitteilung, Nr. 41-2011)

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