Kinderbetreuung: Wegweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW

dne/HB MÜNSTER. NRW muss demnach die Kommunen für die finanzielle Mehrbelastung entschädigen, die ihnen durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung entsteht. (Az. VerfGH 12/09)

Hintergrund ist, das es nach dem Willen des Bundes von August 2013 an für unter Dreijährige einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gibt. NRW hatte die Kosten für den Ausbau den Gemeinden aufgedrückt. Dagegen waren 23 Städte und Kreise vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. In den meisten Bundesländern gilt die Regel, wenn das Land den Kommunen Zusatzaufgaben aufbürdet, muss ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Darauf zielte nun auch die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster ab.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, wertet das Urteil als deutlichen Fingerzeig auch für die Bundesregierung. „Die Entscheidung muss ein Signal dafür sein, dass insbesondere im Sozialbereich von Bund und Ländern nicht mehr Wohltaten versprochen werden können, die die Kommunen bezahlen müssen“, sagte Landsberg Handelsblatt Online. Er hoffe, dass das Urteil nun auch in anderen Bundesländern von den Landesverfassungsgerichtshöfen aufgegriffen werde.

Nicht nur die Übertragung einer neuen Aufgabe, sondern die deutliche Ausdehnung einer bestehenden Aufgabe müsse unter das so genannte Konnexitätsprinzip fallen. Darunter versteht man den Grundsatz, dass Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenverantwortung bei derselben staatlichen Ebene vor allem Bund oder Ländern liegen. „Es bleibt abzuwarten, ob die teilweise unterschiedlichen Verfassungslagen in den Ländern ein derartiges Ergebnis flächendeckend hergeben werden“, fügte Landsberg hinzu.

Landsberg lobte das Urteil der Richter in Münster, dass das Land für zusätzliche Anforderungen in der Kinderbetreuung auch entsprechende Mittel für Städte und Gemeinden bereitstellen müsse. „Endlich ist der Grundsatz ‚Wer bestellt, der bezahlt’ juristisch ausformuliert worden“, sagte Landsberg. „Das Urteil hat Signalwirkung auch für andere Bundesländer, gerade bezüglich der 100-prozentigen Finanzierung der Mehrkosten“, sagte auch der Dezernatsleiter Recht und Verfassung beim NRW-Städtetag, Manfred Wienand. Aus Sicht der in NRW mit der SPD regierenden Grünen ist das Urteil ein „Stoppschild für die Lastenabwälzung auf die Kommunen“. Die Städte und Kreise müssten nun schnellstens bei den ihnen unrechtmäßig aufgebürdeten Kosten für den Ausbau von Krippenplätzen unterstützt werden, forderte der Vorsitzende der NRW-Grünen, Sven Lehmann.

Hintergrund Kitaplätze: Für Kommunen geht es um viel Geld

Mehr Plätze für Kleinkinder in der Kita oder bei einer Tagesmutter - das wollen alle. Städte und Kreise in ganz Deutschland bauen derzeit ihre Angebote für viel Geld aus. Zumal es von August 2013 an für unter Dreijährige einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gibt, so will es der Bund. Das Land Nordrhein- Westfalen hat einen Teil der Kosten den Gemeinden aufgedrückt. In einem Urteil mit bundesweiter Signalwirkung bekamen die dagegen klagenden Kommunen Recht. Die Folge: Das Land NRW muss die Kosten ohne Unterstützung der Kommunen schultern. Der Kita-Ausbau ist teuer.

Beispiel Dortmund: Dort rechnet man für den Ausbau der Betreuung bis 2013 mit Kosten von 18 bis 20 Mio. Euro. In den nächsten Jahren wird in der drittgrößten Stadt Nordrhein-Westfalens das Angebot massiv ausgeweitet: Gab es Ende 2009 noch 2823 Plätze, sollen es 2013 dann 5250 sein.

Beispiel Wesel: Der Landkreis pumpt viel Geld in das Angebot. In sieben Städte und Gemeinden, für die der Kreis die Betreuung der unter Dreijährigen organisiert, fällt in den drei Jahren bis 2013 eine Nettomehrbelastung von insgesamt etwa 1,6 Mio. Euro an. In dem Zeitraum sollen 439 zusätzliche Plätze in Kitas und bei Tagesmüttern entstehen.

Beispiel Herford: In der 65 000-Einwohner-Stadt summiert sich der finanzielle Mehrbedarf für dieses Jahr auf rund 275 000 Euro, aber 2013 rechnet das Jugendamt mit Mehrkosten von 943 000 Euro. Zusätzlich sollen in dem Zeitraum 227 Betreuungsplätze entstehen.

(Quelle: Artikel des Handelsblatt, 12.10.2010)

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