Flüchtlingsunterbringung in Städten und Gemeinden: DStGB begrüßt Erleichterungen im Bauplanungsrecht

Bildrechte: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM), pixelio

„Angesichts der weiter steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern stehen die Städte und Gemeinden in Deutschland vor einer gewaltigen Herausforderung. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden in diesem Jahr bis zu 250 000 Asylbewerber und Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Daher dürfen die Städte und Gemeinden bei der Frage, wie die Flüchtlinge vor Ort untergebracht werden, nicht allein gelassen werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg, in Berlin.

„Städte und Gemeinden stehen zu ihrer Verantwortung, Flüchtlinge und Asylbewerber aus humanitären Gründen aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen. Angesichts der stark steigenden Flüchtlingszahlen sind die bestehenden Aufnahmekapazitäten in den Kommunen aber häufig erschöpft. Es ist daher zu begrüßen, dass Bund und Länder bauplanungsrechtliche Erleichterungen zur Flüchtlingsunterbringung beschlossen haben, die unter anderem eingeschränkt und befristet auch Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten ermöglichen“, so Dr. Landsberg.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund weist darauf hin, dass die Kommunen im Sinne einer „Integrations- und Willkommenskultur“ vorrangig eine Unterbringung der Flüchtlinge in bestehenden Siedlungsgebieten anstreben. Dies gestalte sich angesichts der hohen Anzahl an Flüchtlingen jedoch im Einzelfall immer schwieriger. Zudem befinden sich leerstehende Wohnungen häufig in einem Zustand, der einen Bezug durch Asylbewerber und Flüchtlinge kurzfristig nicht gestattet.

„Da auch die zeitnahe Nutzung anderer Gebäude in Städten und Gemeinden oft an planungsrechtlichen Vorschriften scheitert, bringen die jetzt beschlossenen bauplanungsrechtlichen Erleichterungen für die Städte und Gemeinden eine Hilfe“, so Dr. Landsberg. Dabei gehe es keinesfalls darum, Flüchtlinge in Gewerbegebiete „zu verdrängen“. Im Gegenteil: Die Städte und Gemeinden sehen nach Prüfung aller Möglichkeiten die Nutzung von Flächen in Gewerbegebieten sowie im Außenbereich von Siedlungen lediglich als „Ultima Ratio“ an.

Die neugeschaffenen Regelungen im Planungsrecht sind nach den Worten des DStGB lediglich ein Mosaikstein zur Entschärfung der Situation. Notwendig ist zusätzlich ein Sofortprogramm von Bund und Ländern mit rasch wirksamen Maßnahmen, um die Asylbewerber und Flüchtlinge angemessen versorgen zu können. Neben einem Bauprogramm müssen insbesondere die Asylverfahren verkürzt und auch die Kapazitäten der Länder für die Unterbringung deutlich aufgestockt werden. In diesem Zusammenhang kann auch die Einrichtung eines Gesundheitsfonds hilfreich sein. „Denn die Kommunen können die Kosten für die Betreuung der zum Teil schwerstverletzten und traumatisierten Flüchtlinge nicht alleine bewältigen. Erforderlich ist zudem eine auskömmliche und zeitnahe Kostenerstattung gegenüber den Städten und Gemeinden“, so Dr. Landsberg.

Pressemitteilung 44-2014

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