Gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern ist Grundprinzip

Glücklicher Schüler in voll besetzem Klassenraum
Foto: Rike / pixelio.de

„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält es für unverzichtbar, dass Kinder auch für Eltern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit einstehen, wenn Vater oder Mutter zum Pflegefall werden. Wir erwarten, dass der Bundesgerichtshof dies auch bestätigt.

Die gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern ist ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung, an dem wir festhalten sollten.
Wir können nicht ständig die Vorteile individualisieren, aber die Nachteile zu Lasten des Staates sozialisieren. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Eltern-Kindbeziehung gut oder schlecht war. Selbstverständlich ist es z. B., dass Kinder das Erbe ihrer Eltern weitgehend steuerfrei antreten können und Eltern die Unterhaltspflicht für ihre Kinder steuerentlastend geltend machen. Dazu passt es aber nicht, dass bei Belastungen immer nur der Staat bzw. die Kommune eintritt.

Den Weg vom Vater Staat zum Bürgerstaat finden wir nur mit mehr und nicht mit weniger Eigenverantwortung. Es ist ein Irrglaube, der Staat könne auch im Pflegebereich für immer mehr Pflegebedürftige immer bessere und zusätzliche Leistungen finanzieren, ohne die Betroffenen selbst und ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.

Die Städte ächzen unter den ständig steigenden Sozialkosten (2013 über 48 Mrd. Euro), deshalb ist es ihr Recht, aber auch ihre Pflicht, berechtigte Rückgriffsansprüche auch gegen Kinder geltend zu machen und durchzusetzen. Trotz Pflegeversicherung steigen die Ausgaben für Kommunen im Pflegebereich ständig und betrugen im letzten Jahr 3,7 Mrd. Euro.“

Der im Focus hierzu erschienene Artikel kann hier nachgelesen werden.

LgaB

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