Ausbau der Kinderbetreuung bleibt Herkulesarbeit

Ausbau der Kinderbetreuung bleibt Herkulesarbeit - Ausbau der Kinderbetreuung bleibt Herkulesarbeit

Trotz der großen Nachfrage haben die Eltern offenbar die Anstrengungen der Kommunen erkannt. Eine Klagewelle ist ausgeblieben. Bis Ende 2013 waren lediglich 242 Klagen bzw. Anträge bei den Verwaltungsgerichten anhängig. 

Der Ausbau der Kinderbetreuung bleibt nach wie vor eine Herkulesaufgabe, da immer mehr junge Mütter früher und schneller in den Beruf zurückkehren wollen und die Wirtschaft dies auch erwartet.

Es ist gelungen, dass dieser schnelle Ausbau nicht zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung gegangen ist. Die Ausbildungsinhalte für die Erzieherinnen und Erzieher werden den jeweils neuen pädagogischen Bildungsanforderungen angepasst. Notwendig ist allerdings, dass die Länder die Ausbildungskapazitäten weiter ausbauen. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Erzieherinnen und Erzieher wird der Bedarf an gut ausgebildeten Kräften weiter steigen.

Ausbau und Qualitätssicherung der Kinderbetreuung werden allerdings nur gelingen, wenn dies als gemeinschaftliche Aufgabe in der Gesellschaft umgesetzt wird, an der sich auch die Wirtschaft noch intensiver beteiligen muss. Dazu gehören weitere Betriebskindergartenplätze oder der Zusammenschluss von kleineren Unternehmen, die Tagesmütter und entsprechende Einrichtungen finanzieren.

Notwendig ist auch, dass sich Bund und Länder langfristig weiter finanziell engagieren, sowohl bei den hohen Investitionskosten als auch bei den Betriebs- und Personalkosten.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt erneut davor, die Kindergartenbeiträge der Eltern gänzlich abzuschaffen. Eltern, die sich eine Kinderbetreuung in der Kita nicht leisten können, sind schon heute von den Beiträgen befreit. Gut verdienende Eltern sollten einen Beitrag leisten, denn das Geld wird nach wie vor für die Investitionen in Plätze und Qualität benötigt. Immerhin stehen aus den Elternbeiträgen ca. 3 Mrd. Euro/Jahr bundesweit zur Verfügung. Auch wenn dies an den Gesamtkosten nur ein kleiner Anteil ist, sind die Mittel für Qualitätssicherung und Qualitätsausbau notwendig. Ein bundeseinheitliches „Standardgesetz“ für Kindergärten lehnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund ab.

Durch die Vorgaben der Landesgesetzgeber sind ausreichende Standards vorgeschrieben. Die Anforderungen müssen auch den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Es macht keinen Sinn, an einen Kindergarten in dörflicher Umgebung immer exakt die gleichen Anforderungen zu stellen, wie an einer Einrichtung im Zentrum einer Großstadt. Solche Vorgaben führen nur zu überflüssiger Bürokratie, die am Ende weder den Einrichtungen noch den Kindern oder deren Eltern nützt.

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LZmR

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