Ministerpräsidenten beschließen Senkung des Rundfunkbeitrages um 48 Cent ab 2015

Foto: Daniel Labs / pixelie.de

Das Schreiben ist nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:

„Anrede,

in Ihrer anstehenden Sitzung am 13. März 2014 ist beabsichtigt, über die Verwendung der überschüssigen Finanzmittel zu befinden, die sich aufgrund der neuen Regelungen zur Erhebung des Rundfunkbeitrags ergeben haben. Diese übersteigen bekanntlich den tatsächlichen Finanzbedarf der öffentlichen Rundfunkanstalten Deutschlands erheblich.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) appelliert eindringlich an die Ministerpräsidentenkonferenz, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine langfristig bindenden Entscheidungen über eine mögliche Verwendung der Überschüsse insbesondere zu einer Beitragssenkung zu treffen. Vielmehr bitten wir darum, die ohnehin im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgesehene und im kommenden Jahr durchzuführende Evaluierung abzuwarten und bis dahin keine Vorfestlegungen zu treffen.

Eine Vorfestlegung auf eine Beitragsabsenkung würde den finanziellen Gestaltungsspielraum in nicht vertretbarer Weise reduzieren oder beseitigen, der unseres Erachtens benötigt wird, um strukturelle Änderungen am Beitragsverfahren durchzuführen, die zumal aus kommunaler Sicht dringend erforderlich sind.

Die kommunalen Spitzenverbände haben schon frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass die neuen Bemessungskriterien die Kommunen überproportional belasten, weil insbesondere der Betriebsstättenmaßstab die Kommunen mit ihren dezentralen, bürgernahen Verwaltungseinrichtungen benachteiligt. Die Erfassung kommunaler Einrichtungen wie z. B. Kindergärten, die mangels Bereithalten von Empfangsgeräten bisher nicht rundfunkgebührenpflichtig waren, aber auch die degressive Beitragsstaffelung nach Beschäftigtenzahlen und die Kfz-Beitragspflicht belasten die Kommunen.

Wir appellieren daher nochmals sehr eindringlich an die Ministerpräsidentenkonferenz, den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum nicht zu verschütten, der die Voraussetzung ist für strukturelle Änderungen am Beitragsverfahren, die bekanntlich auch von anderer Seite dringend angemahnt werden.

Mit freundlichen Grüßen“

(Sarah Richter, DStGB)

R4Bl

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