Entlastungsversprechen schnell einlösen

Bildrechte: Thorben Wengert, pixelio

„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die große Koalition aufgefordert, die Entlastungsversprechen an die Kommunen im Koalitionsvertrag schnell einzulösen.

Bis Mai dieses Jahres stehen in elf Bundesländern Kommunalwahlen an. In vielen Städten müssen die Menschen erleben, dass ihre Kommune immer tiefer im Schuldensumpf versinkt und die Infrastruktur verfällt. Gleichzeitig nehmen die staatlichen Anforderungen an die Kommunen zu, wie zum Beispiel bei der Inklusion, der Aufnahme von Flüchtlingen oder den Erwartungen für eine bessere Kinderbetreuung. Die Kommunalpolitiker vor Ort, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger besser und effektiver gestalten wollen, scheitern oftmals daran, dass die Spielräume immer enger werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung im Vorgriff auf die Reform der Eingliederungshilfe die Kommunen sofort – wie versprochen – die Kommunen um 1 Mrd. Euro jährlich entlastet. Die Umsetzung kann durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Kommunen um ca. 0,6 Prozentpunkte noch realisiert werden.

DStGB-Infografik zur Finanzierung der Eingliederungshilfe und der Kostenverteilung zwischen Land und kommunaler Ebene

Auch die Reform der Eingliederungshilfe mit dem Entlastungsversprechen von 5 Mrd. Euro pro Jahr, muss jetzt angegangen werden. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist organisatorisch und politisch schwierig. Denn die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung der Eingliederungshilfe ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen und Hessen finanziert die kommunale Ebene (teilweise über die höheren Kommunalverbände) die Eingliederungshilfe weitgehend vollständig. Im Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und in den Stadtstaaten erfolgt die Finanzierung über das Land. In Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich die Länder an den Kosten. Weil die große Koalition allerdings eine Entlastung der Kommunen und nicht der Länder in Aussicht gestellt hat, müssen wir hier neue Wege gehen. So wäre es denkbar, dass der Bund mit den einzelnen Ländern jeweils einen Staatsvertrag abschließt. In diesem Staatsvertrag könnte geregelt werden, dass der Bund eine bestimmte Summe oder einen bestimmten Prozentsatz der im Land entstehenden Kosten der Eingliederungshilfe übernimmt. Im Gegenzug müsste sich das Land verpflichten, diesen Betrag zusätzlich in den kommunalen Finanzausgleich zugunsten der Kommunen zu führen. Eine solche Konstruktion hätte den Vorteil, dass etwaige Widerstände im Bundesrat wahrscheinlich nicht auftreten würden, da jedes Land daran interessiert sein muss, den Entlastungsbetrag vom Bund zu erhalten.

DStGB-Infografik zur Entwicklung der Eingliederungshilfe in den letzten Jahren

Über die Finanzkonstruktion darf aber die notwendige Reform der Eingliederungshilfe nicht vernachlässigt werden. Die Eingliederungskosten sind von 1994 bis 2012 um 139 Prozent von 6,3 auf 15,1 Milliarden Euro gestiegen. Der dynamische Aufwuchs nimmt immer weiter zu. Hier müssen Reformansätze umgesetzt werden, denn auch bei der Eingliederungshilfe gilt der Grundsatz, dass nicht immer weniger junge Menschen für immer mehr Ältere zusätzliche neue und bessere Sozialleistungen finanzieren können. Das System der Eingliederungshilfe muss entbürokratisiert, effektiver gestaltet und zielgenauer ausgerichtet werden. Auch die Eigenvorsorge muss stärker betont werden.“Diskussionspapier Kommunen im Sozialbereich entlasten!

EZNW

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