Der am 20.03.2014 von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung einer „Mietpreisbremse“ (Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung – Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG)) sieht eine Obergrenze für Neuvertragsmieten und die Senkung der Kappungsgrenzen im Mietrecht vor. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten.
21 März 2014