Einheitliches Bürgerportal begrüßt

Das gilt besonders für den Zugang zu entsprechenden Services. Zieht ein Bürger künftig von Düsseldorf nach Moers, soll er bei der Anmeldung seine bisherigen Zugangsdaten verwenden können. Wir begrüßen einen solchen Portalverbund. Nicht die Bürger sollen laufen, sondern die Daten. Dabei geht es nicht um ein zentrales Einheitsportal, sondern die Eigenständigkeit von Bürgerportalen bleibt auch künftig bestehen, sie werden allerdings miteinander verbunden. Die notwendigen Schnittstellenkosten müssen von Bund und Ländern getragen werden. Die Kommunen sind unter anderem durch ihre Mitwirkung im IT Planungsrat in den Aufbau des Portalverbundes eingebunden. Größere Probleme bei der Umsetzung erwarten wir nicht. Deutschland muss beim eGovernment schneller werden. Ein schneller Zugang zu Informationen und Dienstleistungen ist ein wichtiger Standortfaktor für unser Land.

Die vom Bund jetzt vorgesehene Aufstockung der Mittel für Investitionen in Höhe von 3,5 Milliarden € für die Bildungsinfrastruktur sind ein wichtiger Schritt, aber angesichts eines Erneuerungsbedarfes im Bereich der Schulsanierung von rund 34 Milliarden € nicht ausreichend. Notwendig ist, dass das Geld bei den Kommunen schnell und komplett ankommt. Wir halten es daher für notwendig, dass zumindest in diesem Bereich das Kooperationsverbot, dass der Bund kein Geld direkt an die Kommunen geben kann, aufgehoben werden muss.

(Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)

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(Foto: © ra2 Studio- Fotolia.com)

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