Kabinett beschließt Klimaschutzplan 2050

Der Klimaschutzplan orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Dieses Gesamtziel wird zugleich erstmals auf einzelne Sektoren heruntergebrochen. Damit gibt der Plan für die verschiedenen Sektoren eine Orientierung.

Kommunaler Klimaschutz

Die für Städte und Gemeinden relevante Passage des Klimaschutzplanes 2050 zum kommunalen Klimaschutz (S. 83 der Endfassung) wurde dabei im Vergleich zum BMUB-Hausentwurf vom 06.09.2016 abgeändert. Der DStGB hatte in zwei Schreiben an Kanzleramtsminister Altmaier und Bundesumweltministerin Dr. Hendricks unter anderem gefordert, Klimaschutz nicht zu einer kommunalen Pflichtaufgabe zu machen.

Zwar wird in der entsprechenden Passage unzutreffender Weise nach wie vor ausgeführt, dass es „für Kommunen nicht selbstverständlich sei, dem Klimaschutz im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben (z. B. der Bauleitplanung oder der Bewirtschaftung eigener Liegenschaften) immer gezielt Rechnung zu tragen“. Entsprechend der Forderungen des DStGB ist im Kabinettsbeschluss jedoch von einer Ausgestaltung des Klimaschutzes als eine Art kommunaler Pflichtaufgabe abgesehen und das Wort „verbindlich“ gestrichen worden. Demgegenüber ist es entsprechend der DStGB-Forderung in unseren beiden Schreiben zu begrüßen, dass der Klimaschutzplan 2050 nunmehr das seit Jahren bestehende kommunale Engagement im Klimaschutz hervorhebt und eine Prüfung der Stärkung kommunaler Klimaschutz-Aktivitäten durch die Bundesregierung vorsieht.

Die entsprechenden Veränderungen werden bei der Gegenüberstellung des Hausentwurfs und des Kabinettsbeschlusses sichtbar:

BMUB-Hausentwurf vom 06.09.2016Kabinettsbeschluss vom 14. November 2016
Klimaschutz gilt bisher nicht als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Deshalb ist es für die Kommunen nicht selbstverständlich, dem Klimaschutz im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben (z.B. der Bauleitplanung oder der Bewirtschaftung eigener Liegenschaften) gezielt Rechnung zu tragen. Dies wird dem Stellenwert, den Klimaschutz in unserer Gesellschaft einnehmen sollte, nicht gerecht, zumal für viele Klimaschutzmaßnahmen ein aktives Handeln auf regionaler und lokaler Ebene wichtig ist. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, auf welche Weise es gelingen kann, dem Klimaschutz auch auf regionaler und lokaler Ebene verbindlich ein höheres Gewicht zukommen zu lassen, die Kommunen bei eigenen Klimaschutzaktivitäten zu stärken und zu größerer Eigenverantwortung für den Klimaschutz zu bewegen.Klimaschutz gilt nicht als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Zwar sind viele Städte und Gemeinden in Deutschland bereits seit einigen Jahren bei den Themen Klimaschutz und Energieeffizienz sehr engagiert. Dennoch ist es für die Kommunen nicht selbstverständlich, dem Klimaschutz im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben (z.B. der Bauleitplanung oder der Bewirtschaftung eigener Liegenschaften) immer gezielt Rechnung zu tragen. Für viele Klimaschutzmaßnahmen ist aber ein aktives Handeln auf regionaler und lokaler Ebene wichtig. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, auf welche Weise es gelingen kann, dem Klimaschutz auch auf regionaler und lokaler Ebene noch ein höheres Gewicht zukommen zu lassen und wie die Kommunen bei eigenen Klimaschutzaktivitäten gestärkt werden können.


Immobiliensektor

In der Immobilienwirtschaft hat die finale Fassung des Klimaschutzplans 2050 allerdings für Verärgerung gesorgt und für einen Rückzug der Immobilienwirtschaft aus dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen geführt. Für den Gebäudesektor wurden die Einsparziele um 8 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2030 verschärft.

Die dringend erforderliche Wohnungsbauoffensive in Deutschland kann aber nur umgesetzt werden, wenn alle Beteiligten, also Bund, Länder, Kommunen, aber auch Wohnungswirtschaft, Mieterverbände und die Bauwirtschaft weiterhin „an einem Strang ziehen“.  Mit einem 10-Punkte-Programm für eine „Wohnungsbau-Offensive“ haben die Bündnispartner im November 2015 ein starkes Signal gesetzt. Es kommt nun darauf an, die Maßnahmen zur Intensivierung des Wohnungsbaus zügig in die Tat umzusetzen und im Elan nicht nachzulassen.

Bei der Umsetzung der von der Bundesregierung formulierten Klimaschutzziele ist allerdings Augenmaß gefordert. CO2-Minderungsziele dürfen nicht einseitig zu Lasten der Gebäudeeigentümer und der Immobilienwirtschaft gehen. Die Kosten für den Wohnungsneubau, wonach ein Quadratmeter im  Durchschnitt  1500 bis  2000  Euro  kostet, sind  nach wie vor zu hoch.  Überflüssige Standards müssen daher abgebaut werden. Von weiteren Verschärfungen der Energieeinsparverordnung  (EnEV), etwa der Einführung des Niedrigstenergiegebäude-Standards für Neubauten, muss angesichts der ohnehin hohen Energiestandards in Deutschland bis auf Weiteres abgesehen werden.  Um die finanziellen Belastungen für Mieter und Gebäudeeigentümer zu begrenzen, sollte der Bund vielmehr zügig die Regelwerke von Energieeinsparungsgesetz (EnEG)/EnEV und EEWärmeG in einem neuen Gesetz zusammenführen, vereinfachen und ein aufeinander abgestimmtes Regelungssystem für die energetischen Anforderungen an Neubauten sowie Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung schaffen - und dies unter Einbeziehung der Quartiersebene.

Den Klimaschutzplan sowie eine Kurzfassung der wichtigsten Inhalte finden Sie unter www.bmub.bund.de/N53483.

Fragen und Antworten des BMUB zum Klimaschutzplan finden Sie unter www.bmub.bund.de/faq-klimaschutzplan.

Weitere Informationen:

(Foto: © Oliver Boehmer - Fotolia.com)

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