Wettbewerb

Preis "Bundeswehr und Gesellschaft"

Seit 2015 würdigt die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, jedes Jahr Einzelpersonen oder Institutionen, die sich im besonderen Maße für die Belange der Bundeswehr und ihrer Angehörigen in der Öffentlichkeit und Gesellschaft einsetzen, mit dem „Preis Bundeswehr und Gesellschaft“. Der Preis wird auch 2018 wieder verliehen. Nominierungen für den Preis können in vier Kategorien vorgenommen werden:

Bildung: In der Kategorie „Bildung“ werden Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen ausgezeichnet, die sich in zivilen Bildungs- und Forschungseinrichtungen in besonderem Maße für die Vermittlung sicherheitspolitischer Themen oder das Verhältnis von Bundes-wehr und Gesellschaft (zum Beispiel durch Forschungsarbeiten, spezielle Lehrveranstaltungen, eine besondere Zusammenarbeit mit Jugendoffizieren) einsetzen.

Gebietskörperschaften: In der Kategorie „Gebietskörperschaften“ werden Verdienste auf Ebene der Gemeinden und Landkreise gewürdigt, zum Beispiel sollen hier Bürgermeister/-innen, Oberbürgermeister/-innen oder Landrätinnen/Landräte, welche sich für die Belange der Bundes-wehr und ihrer Angehörigen im In- und Ausland eingesetzt haben, geehrt werden.

Kultur: Die Kategorie „Kultur“ würdigt Leistungen und Menschen, die bun-deswehrspezifische oder sicherheitspolitische Themen in künstle-rischer beziehungsweise journalistischer Weise der Gesellschaft nähergebracht oder umgesetzt haben.

Vereine und Einzelpersonen: In der Kategorie „Vereine und Einzelpersonen“ werden Menschen ausgezeichnet, die in besonderer Weise Initiative ergriffen haben, um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft weiter zu ver-tiefen beziehungsweise zu verbreitern.

Bewerbung

Der Deutschen Städte- und Gemeindebund ist für den Wettbewerb vorschlagsberechtigt. Geeignete Vorschläge mit einer kurzen Begründung sind bis zum 30.10.2017 per eMail zu senden an carsten.hansen@dstgb.de. Es ist zulässig, Vorschläge nochmals einzureichen, unter der Bedingung, dass sie in der Vergangenheit keine Berücksichtigung fanden.

Hintergrund zum Preis Bundeswehr und Gesellschaft

Im Rahmen der Agenda „Bundeswehr in Führung – Aktiv. Attraktiv. Anders.“ wurde durch die Bundesministerin der Verteidigung Frau Dr. Ursula von der Leyen die Vergabe des Preises „Bundeswehr und Gesellschaft“ entschieden. Der Preis ist eine von drei Maßnahmen im übergeordneten Themenfeld 8 „Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft“.

Zweck des Preises: Der Preis soll Einzelpersonen oder Institutionen würdigen, die sich in besonderem Maße für die Belange der Bundeswehr oder ihrer Angehörigen in Öffentlichkeit und Gesellschaft einsetzen. Absicht der Stiftung des Preises ist es, das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Gesellschaft weiter zu vertiefen und langfristig zu festigen. Außerdem soll über die bestehende gesellschaftliche Anerkennung gegenüber der Bundeswehr informiert, diese gewürdigt und die Bandbreite bereits existierender gesellschaftlicher Initiativen sichtbar gemacht werden. Der Preis wird ab 2015 jährlich durch die Bundesministerin oder den Bundesminister der Verteidigung öffentlich vergeben.

Form des Preises: Die Auszeichnung je Kategorie besteht aus einer Skulptur, einer Urkunde sowie einem Preisgeld von 2 500,- €.

Vorschlagsberechtigte: Vorschläge für auszeichnungswürdige Projekte können eingereicht werden durch:
• die Organisationsbereiche der Bundeswehr, den Leitungsbereich, die Abteilungen, Stäbe, Interessenvertretungen sowie Beauftragten im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Einsatzführungskommando der Bundeswehr, die in der Bundeswehr und im BMVg vertretenen Berufsverbände sowie Gewerkschaften, den Deutsche Städte- und Gemeindebund, den Deutschen Landkreistag, den Deutschen Städtetag sowie weitere Vorschlagende in Abstimmung mit dem BMVg.

Entscheidung über die Auszeichnung: Über die Vorschläge zur Auszeichnung wird durch einen Empfehlungsausschuss entschieden. Mitglieder des Ausschusses sind die Abteilungsleiterin bzw. der Abteilungsleiter Politik, die Generalinspekteurin bzw. der Generalinspekteur der Bundeswehr, die bzw. der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V., die Präsidentin bzw. der Präsident des Verbandes der Reservisten der Bundeswehr, das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und die Präsidentin bzw. der Präsident des Deutschen  Städtetages. Der Empfehlungsausschuss legt der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister der Verteidigung nach Prüfung der eingegangenen Vorschläge eine potenzielle Preisträgerin bzw. einen potenziellen Preisträger (oder mehrere zur Auswahl) zur endgültigen Entscheidung vor. Danach kommt es zur öffentlichkeitswirksamen Verleihung des Preises „Bundeswehr und Gesellschaft“.

Foto: Bundeswehr/Hannemann

ONQW

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