Grundsteuer

Gerechte Grundsteuerreform endlich auf den Weg bringen

Die Menschen erwarten eine bessere Infrastruktur bei Straßen, Wegen, Plätzen, Kindergärten und Schulen - da darf die Politik uns nicht im Stich lassen und die zweitwichtigste Einnahmequelle in die Verfassungswidrigkeit laufen lassen. Denn wenn bis zum Jahresende (31.12.2019) die Reform nicht im Bundesgesetzblatt steht, darf die Steuer nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben werden. Seit Jahren diskutiert die Politik über die Lösung, jetzt muss sie kommen. Eine reine Orientierung an der Fläche ohne Wertbezug - wie sie teilweise gefordert wird - ist nicht mehrheitsfähig und würde wohl auch dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Gerechtigkeitsmaßstab nicht genügen. Denn wenn es nur nach der Fläche ginge, würde die Villa in bester Lage genauso besteuert werden müssen wie ein einfaches Haus in schlechterer Gegend. Es muss möglich sein, ein einfaches weitgehend unbürokratisches System zu etablieren. Richtig ist der Ansatz, dass der Eigentümer nur das Baujahr und die Größe von Grundstück und Gebäude angeben muss. Als zusätzliche Kriterien können dann die ohnehin vorhandenen Bodenrichtwerte und der Mietspiegel zur Wertermittlung genutzt werden. Diese pauschalen Ansätze sind umsetzbar. Die Frage, ob die Grundsteuer weiterhin auf die Mieter umgelegt werden darf, ist davon unabhängig und regelt sich nach einer entsprechenden Verordnung. Die Kommunen stehen zu Ihrer Aussage, dass das Aufkommen der Grundsteuer insgesamt nicht steigen soll und können dies durch ihr Hebesatzrecht steuern. Natürlich wird es in Einzelfällen Gewinner (also Personen, die weniger bezahlen müssen), aber auch Verlierer geben (Personen, für die sich die Grundsteuer erhöht). Das ist aber Folge der vom Bundesverfassungsgericht geforderten größeren Gerechtigkeit. Insgesamt sind auch die Warnungen vor angeblichen Verteuerungen nicht gerechtfertigt, denn der Grundsteuerbetrag liegt bei etwa 20 Cent pro Quadratmeter und stellt damit keinen entscheidenden Faktor weder für die Miethöhe noch für die Frage dar, ob ich ein Wohngebäude errichte oder nicht.

(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)

(Foto: © grafikplusfoto - Fotolia.com)

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern