Feuerwerke

Kein Pauschalverbot für private feuerwerke

Der Einsatz von Böllern und Feuerwerkskörpern findet insbesondere zum Jahreswechsel, aber auch zu anderen öffentlichen und privaten Veranstaltungen statt. Dies ist ein Ausdruck von Lebensfreude und sollte daher nicht generell untersagt werden. 

Viele Kommunen achten bereits heute darauf, dass Böllern nicht grenzenlos geschieht. So ist es sinnvoll, bestimmte Plätze oder Stadtquartiere - je nach örtlichen Begebenheiten - zu feuerwerksfreien Zonen zu erklären und auch das private Böllern zu beschränken. Dies bietet sich zum Beispiel in der Nähe von Senioren- und Kinderheimen, Tierheimen oder auch aus Gründen des Brandschutzes an. In Innenstädten mit alter Bausubstanz und Fachwerkhäusern ist beispielsweise ein Feuerwerksverbot sinnvoll. Dies gilt auch für Straßen und Plätze, auf denen sich anlassbezogen größere Menschenmengen, zum Beispiel bei Konzerten, Straßenfesten oder Kundgebungen, versammeln. Klar ist aber auch, dass Verbote ohne Kontrolle und Sanktionen keinen Sinn machen. Dabei geht es um die Durchsetzung von Böllerverboten durch die Ordnungsbehörden und die Polizei. Diese verfügen jedoch, insbesondere in einsatzintensiven Zeiten wie einer Silvesternacht, nur über begrenzte Kapazitäten.
Daher kommt es darauf an, die Bevölkerung zu sensibilisieren und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Böllern und Feuerwerkskörpern zu werben. Allein durch Verbote und gesetzliche Einschränkungen wird man nicht weiterkommen!

In Bezug auf die Luftverschmutzung ist zu bedenken, dass nicht Böller und Feuerwerk, sondern der Verkehr immer noch einer der Hauptverursacher von Emissionen in den Kommunen ist. Im Jahr 2018 verursachte der Verkehr annähernd 40 Prozent der Emissionen von Stickstoffoxiden in der Luft. Städte und Gemeinden arbeiten daher mit Hochdruck an Konzepten, um diese Belastung zu minimieren.

Saubere Luft in Städten und Gemeinden bedeutet ein mehr an Lebensqualität und Gesundheitsschutz. Allerdings brauchen Städte und Gemeinden die richtigen Rahmenbedingungen, um die dringend erforderliche Verkehrswende auf den Weg zu bringen. Nicht „Böllerverbote“ helfen, sondern zügige Investitionen in den Ausbau des ÖPNV, der Radinfrastruktur und in die Digitalisierung der Verkehrssysteme. Ziel muss es sein, den Individualverkehr zu reduzieren, anstelle diesen durch Fahrverbote zu verlagern. Bund und Länder bleiben hier gefordert!

(Statement von Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)

(Foto: © phive2015 - stock.adobe.com)

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