ÖPNV

Umsetzung der Clean-Vehicles-Richtlinie

Die so genannte Clean-Vehicles-Richtlinie der EU definiert Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe, indem sie den Mitgliedstaaten Quoten für die Beschaffung von sauberen sowie emissionsfreien Fahrzeugen vorschreibt. Demnach müssen beispielsweise ab August 2021 mindestens 45 Prozent aller neu anzuschaffenden Linienbusse „saubere“ Fahrzeuge, im Sinne der Richtlinie sein. Die Hälfte davon muss wiederum komplett emissionsfreie Antriebe haben. Die Richtlinie umfasst hierbei öffentliche Auftraggeber, Gebietskörperschaften oder zentrale Regierungsbehörden sowie in bestimmten Fällen öffentliche im Bereich der Energie- und Wasserversorgung, der Postdienste, der Verkehrsleistungen in der Bereitstellung oder dem Betreiben von Netzen zur Versorgung oder der Allgemeinheit mit Verkehrsleistungen. 

Die drei kommunalen Spitzenverbände haben nun den Gesetzentwurf für eine nationale Umsetzung der Richtlinie umfassend bewertet. Aus Sicht der Kommunen sollten die Beschaffungsquoten nicht wie vorgesehen auf einzelne Beschaffungsvorgänge bzw. die Ebene der Länder heruntergebrochen werden. Es bedarf vielmehr einer bundesweiten Umsetzung, welche die von der EU vorgesehenen Ausnahmen vollständig aufgreift. Ebenso muss ein vollständiger finanzieller Ausgleich von Bund und Ländern für die umfangreichen Mehrkosten in Verbindung mit der Umrüstung der Fuhrparks vorgesehen werden. 

Auch wenn die Kommunen und ihre Unternehmen bereits vielfach Vorreiter in Bezug auf den Einsatz alternativer Antriebe in den genannten Anwendungsbereichen sind, stellt sie die Umsetzung der Richtlinie vor enorme Herausforderungen. Wo emissionsfreie Fahrzeuge bereits verfügbar sind, sind diese häufig teurer oder in ihrem Einsatz eingeschränkt. Zudem ist es mit der reinen Fahrzeugbeschaffung nicht getan. Mit dem Einsatz der Fahrzeuge sind weitere Investitionen verbunden wie die Einrichtung von Wartungsinfrastruktur, Netzanschlüssen, Tank- und Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus sind Ausbildung und Qualifizierung des Fahr- und Werkstattpersonals in den Blick zu nehmen. Gerade der besonders betroffene ÖPNV wird aufgrund der Corona-Pandemie zudem auf absehbare Zeit geschwächt.  

Aufgrund der bestehenden technischen Restriktionen der Fahrzeuge wird die Erfüllung der Vorgaben nicht allen in gleicher Weise und in gleichem Umfang möglich sein. Während vorwiegend in den größeren Städten und Verkehrsunternehmen eine Übererfüllung der Quoten möglich erscheint, werden andere Akteure, insbesondere in der Fläche, kaum in der Lage sein, die Quoten in den kommenden Jahren zu vertretbaren Kosten einhalten zu können. Es drohen somit unweigerlich Einschränkungen im ÖPNV-Angebot oder Tariferhöhungen. Dies widerspräche dem Zielen des Klimaschutzes und gleichwertiger Lebensverhältnisse und entspräche auch keinem effektiven Einsatz öffentlicher Mittel. 

Aus diesem Grund ist auch von der EU eine nationale Quote mit weitgehenden Ausgestaltungsmöglichkeiten in den Mitgliedsstaaten vorgesehen. Für die Umsetzung der Clean-Vehicles-Richtlinie in Deutschland ist jetzt entscheidend, dass dieser möglichst flexible Umsetzungsrahmen gewährleistet bleibt. Die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der Kommunen und Verkehrsunternehmen erfordern eine Lösung mit einem bundesweiten Durchschnittswert.

Weitere Informationen:

Foto: © navee - stock.adobe.com

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