EuGH-Urteil

LuftSchadstoffe: Einheitliche Messkriterien definieren - Unsicherheiten vermeiden!

Vielmehr sollten wir uns darum kümmern, Mobilität zu ermöglichen anstatt Stilstand zu organisieren, Die Ursachenbekämpfung muss im Mittelpunkt der Diskussionen stehen. Saubere Luft ist nur mit sauberer Mobilität zu erreichen! Daher brauchen die Städte und Gemeinden zügig die richtigen Rahmenbedingungen, um eine Verkehrs-, Klima- und Umweltschutzpolitik betreiben zu können, die die Gesundheit der Bürger schützt und die Lebensqualität verbessert. Notwendig sind massive Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr, der Ausbau der Radinfrastruktur und die Digitalisierung der Verkehrssysteme sowie eine Bekämpfung der Schadstoffe an der Quelle. Auch die Automobilindustrie muss ihren Beitrag leisten, indem sie die Nachrüstung der betroffenen Diesel-PKW technisch und wirtschaftlich vorantreibt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert deshalb einen Aktions- und Investitionsplan zur Luftreinhaltung und Verkehrswende des Bundes.

Hintergrund:

Im konkreten Fall hatten Einwohner der Stadt Brüssel und eine Umweltorganisation belgische Behörden auf die Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und die Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt. Das zuständige belgische Gericht verwies den Fall an den EuGH.

Dem nun ergangenen EuGH-Urteil zufolge gilt schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Regeln. Der EuGH wies außerdem in der Frage nach der Platzierung von Messstellen auf geltendes EU-Recht hin. Danach müsse dort gemessen werden, wo die Belastung am höchsten sei. Der Standort sei entscheidend und müsse so gewählt werden, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde. Umso wichtiger sei die Frage nach der Platzierung, wenn der Verschmutzungsgrad der Luft eine bestimmte Schwelle überschreite.

Weitere Informationen

(Foto: © Kara - Fotolia.com)

ZB93

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