Gute-Kita-Gesetz

Statement zum Gute-KiTa-Gesetz: Qualität vor Beitragsfreiheit!

Die meisten Städte und Gemeinden erheben die Elternbeiträge nach sozial gestaffelten Kriterien. Auch gibt es bereits die Möglichkeit, sich auf Antrag ganz oder teilweise von den Kitabeiträgen befreien zu lassen. Mit Sorge beobachten wir, dass die Mehrzahl der Bundesländer zum 01. August 2019 die Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz für die schrittweise Abschaffung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen einsetzen möchte. Dabei darf die Beitragsfreiheit für Kinderbetreuung, wie sie jetzt in einigen Ländern auf den Weg gebracht wurde, aber nicht das primäre Ziel sein. Der politische Ansatz, selbst gutverdienende Eltern von den Kindergartengebühren zu befreien, ist falsch. Eltern sind mehr daran interessiert, qualitativ hochwertige An-gebote für ihre Kinder zu erhalten. Die Elternbeiträge in Höhe von jährlich rund 5 Mrd. Euro sind besser investiert in Qualität und Ausbau der Kinderbetreuung. Sollten wir eines Tages, das Angebot haben, das Eltern brauchen und sich wünschen, können wir über Beitragsfreiheit gerne sprechen. Ziel ist hier nicht Gebührenfreiheit, sondern Verbesserungen der Betreuung.

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