Steuerschätzung

Vorfahrt für Investitionen und Klimaschutz statt Steuersenkungen!

Nach den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung wird der Bund für das laufende Jahr im Vergleich zur Frühjahrsschätzung mit bisher nicht erwarteten Mehreinnahmen von 4 Mrd. Euro rechnen können. Das ist erfreulich, auch wenn die Anzeichen für die Zukunft sinkende Einnahmen der öffentlichen Hand erwarten lassen. Und die nun zu erwartenden Einnahmen sollten genutzt werden, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen!

Mangelhafte Infrastruktur, zum Beispiel in der Breitbandversorgung, behindern unternehmerisches Handeln massiv und stellen neben den Herausforderungen des Klimawandels mittlerweile das größte Thema für die Zukunftsentwicklung dar.

Der kommunale Investitionsstau beläuft sich auf über 138 Mrd. Euro. Die Kommunen werden auf Jahre hinaus massiv in ihre Infrastruktur investieren müssen, wenn Deutschland wettbewerbsfähig bleiben möchte.

Das Bekenntnis von Bund und Ländern, die Kommunen auch künftig beim Abbau ihres Investitionsstaus zu unterstützen, ist nicht nur für die Städte und Gemeinden selbst wichtig, sondern ist auch gegenüber der Bauindustrie und dem Handwerk ein wichtiges Signal, dass sie sich auf die öffentliche Hand verlassen und sie auch in den kommenden Jahren weiter Personalkapazitäten aufbauen können.

Die Zahlen der Steuerschätzung unterstreichen den Trend, dass die “fetten Jahre“ vorbei sind. Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung fallen die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand bis zum Jahr 2023 um rund 7 Mrd. Euro niedriger aus. Nimmt man es mit der Zukunftsfähigkeit Deutschlands und den enormen Investitionsbedarfen ernst, so sind keine Spielräume für Steuerentlastungen vorhanden sind.

Mit Blick auf die sozialen Sicherungssysteme brauchen wir Mut und einen echten Reformwillen. Dann kann es uns gelingen Leistungen für die wirklich Bedürftigen zu sichern und gleichzeitig den stetigen Zuwachs an Sozialausgaben zu bremsen. Denn nicht alles was wünschenswert erscheint, ist mittelfristig auch finanzier- und umsetzbar.

(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)

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