Stadt und Handel

Innenstädte stärken – Nutzungsvielfalt fördern!

So lag etwa der Gastronomieumsatz im Zeitraum von März bis August 2020 um annähernd 40 Prozent unter dem des Vorjahreszeitraums. Die durch den November-Lockdown zu erwartenden Umsatzeinbußen dürften nochmals als „Brandbeschleuniger“ wirken. Dies gilt auch für den Handel: Experten rechnen aktuell mit der Schließung von bis zu 50.000 weiteren Einzelhandelsstandorten. Anders als der Online-Handel, der an 7 Wochentagen und 24 Stunden geöffnet ist, kämpft der stationäre Handel ums Überleben. Dies wird nicht nur die Sortimentsvielfalt und damit das Einkaufserlebnis in unseren Innenstädten beeinträchtigen. Dieser Trend wird auch unmittelbare Auswirkungen auf die Attraktivität der Innenstädte als Mittelpunkte des sozialen und kulturellen Lebens und damit auf die Identifikation der Menschen mit Ihrer Stadt oder Gemeinde haben. Denn die Innenstädte und Ortskerne sind die Visitenkarte einer Kommune! Der Standort Deutschland kann und darf sich keine verödeten Innenstädte leisten.

Ziel muss es sein, Innenstädte und Ortskerne als Orte der Nutzungsvielfalt, Kommunikation und Lebensqualität zu erhalten und zu stärken. Hierzu ist erforderlich, gemeinsam mit allen Innenstadtakteuren und der Bürgerschaft kreative Innenstadtkonzepte zu entwickeln. Zwar ist der Einzelhandel auch weiter unverzichtbar für den Erlebnisraum Innenstadt. Er wird aber nicht mehr allein das Gesicht unserer Stadtkerne prägen. Zu einer guten Vielfalt werden künftig neben der Gastronomie auch vermehrt das Wohnen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen (Fachhochschule etc.) gehören. Das bietet die Chance, unsere Innenstädte auch noch nach Geschäftsschluss vital zu erhalten. Der Einzelhandel bleibt seinerseits gefordert, einen attraktiven Service vor Ort mit den Vorteilen des Online-Handels zu kombinieren. Um weiter Geschäftsschließungen zu verhindern, sind zudem die Immobilieneigentümer gefordert, faire und dem Umsatz in den Geschäften angemessene Mieten zu verlangen. Auch frequenzabhängige Mietenstaffelungen sollten im Interesse von Vermietern und Mietern verstärkt umgesetzt werden.

Zur Gestaltung des Innenstadtwandels sollten Kommunen mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Ladenöffnungszeiten erhalten. Zudem müssen Kommunen bei Schlüsselimmobilien einen verbesserten Zugriff bekommen und temporär in den Grunderwerb oder in eine Miete gehen können. Neben einer Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte könnte ein von Bund und Ländern aufgelegter Innenstadtfonds sowie eine Aufstockung der Städtebaufördermittel des Bundes von derzeit 790 Mio. Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr wichtige Impulse setzen. Die kommunalen Handlungsoptionen müssen schnell und praxisgerecht verbessert werden, damit leergefallene Handelsimmobilien einer sinnvollen Zwischen- oder Nachnutzung zugeführt werden können. Die Anfang November vom Bund zugesagte außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro muss zudem zügig und unbürokratisch den von Schließungen betroffenen Unternehmen, Betrieben und Selbständigen – aber auch indirekt betroffenen Unternehmen – zur Verfügung gestellt werden. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung gerade kleinerer und mittlerer Betriebe und kommt damit im Ergebnis auch den Städten und Gemeinden zugute.

Weitere Informationen:

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