Mobilität

Verkehrswende umsetzen, öffentlichen Straßenraum neu aufteilen!

Die am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung ist ein richtiger Schritt, um die Alternativen zum Auto zu stärken und insbesondere den Rad- und Fußgängerverkehr sicherer zu machen. Gemeinsames Ziel muss es sein, im Sinne der Vision Zero tödliche Unfälle im Straßenverkehr vollständig zu vermeiden.

Durch die Anhebung der Mittel für die Finanzierung des Nahverkehrs wird die von den Kommunen lange geforderte Trendwende für mehr Busse und Bahnen eingeleitet. Hervorzuheben ist insbesondere die Zusage der Bundesregierung im Zuge der beschlossenen Mittelerhöhungen für den Schienenpersonennahverkehr auch die Trassen- und Stationsentgelte anzupassen. Somit können mehr der nun verfügbaren Bundesmittel auch tatsächlich in Taktverbesserungen und neue Nahverkehrsangebote fließen! Damit aus der Trendwende eine nachhaltige Verkehrswende wird, müssen diese Mittel auch über die jetzt beschlossenen Zeiträume zwingend verstetigt werden, um für die Menschen in der Stadt und auf dem Land dauerhafte Alternativen zum Auto zu schaffen. Die zusätzlichen Mittel müssen jetzt schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden, damit schleunigst Bahnstrecken reaktiviert, Radwege ausgebaut und sicherer gemacht und konkrete Maßnahmen zum Schutz von Radfahrenden und Fußgängern umgesetzt werden. Neben einer besseren Infrastruktur zählt hierzu die konsequente Ahndung von Verkehrsverstößen wie das verbotswidrige Parken in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen.

Um das Tempo bei der Verkehrswende zu erhöhen, braucht es vor allem Gestaltungsspielräume vor Ort, um den Verkehrsraum neu aufzuteilen anstelle starrer Vorgaben. Deshalb ist die ablehnende Haltung des Bundesrates zur Anhebung des Gebührenrahmens bei Anwohnerparkausweisen nicht nachvollziehbar. Wenn wir zu einer Veränderung des Verkehrs in den deutschen Städten und Gemeinden mit einer Stärkung des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs kommen wollen, brauchen die Kommunen mehr Spielräume. Der bisherige Rahmen von 30,70 Euro jährlich, also nicht einmal 10 Cent pro Tag, ist für die Flächeninanspruchnahme eines Pkw in der Stadt nicht mehr zeitgemäß. Auch ist zu betonen, dass die Möglichkeit, die Gebühren zu erhöhen kein Automatismus wäre, sondern in den Städten und Gemeinden vor Ort ausgestaltet wird. Der DStGB wird das Thema im Rahmen des zwischen Bund, Ländern und Kommunen geschlossenen Bündnisses für moderne Mobilität einfordern.

Der Bundesrat hat eine Genehmigungspflicht zum Aufstellen von E-Scootern und Leihrädern abgelehnt. Dies wäre ein konsequenter Schritt gewesen, um das zum Teil chaotische Abstellen, gerade im Bereich von Innenstadtlagen stärker zu ordnen. Auf Basis der bisherigen Kooperationen zwischen Städten und Leihanbietern müssen nun weitere Lösungen gefunden werden, um neue Mobilitätsangebote im Sinne der Verkehrswende und zum Schutz der Fußgänger einzusetzen.

Weitere Informationen:

Foto: © ADFC e.V.

JemY

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