EU-Stabilitätspakt

EU-Stabilitätspakt
In Kooperation veranstalten DStGB, Konrad-Adenauer-Stiftung und Deutscher Sparkassen- und Giroverband in Zusammenarbeit mit dem Büro des MdEP Herbst im Europäischen Parlament am 29.11.2023 eine Diskussionsrunde zum EU-Stabilitätspakt. Im Mittelpunkt stehen die Umsetzung und die Folgen der Wiederbelebung für die europäischen und deutschen kommunalen Gebietskörperschaften und ihre Kommunalwirtschaft.
Unter dem Begriff Stabilitäts- und Wachstumspakt (kurz Euro-Stabilitätspakt, SWP) werden die Vereinbarungen verstanden, welche im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion für finanzpolitische Stabilität sorgen sollen, insbesondere für den Euro und die Staaten der Eurozone. Wesentliche Rechtsgrundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind Art. 126 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und das an den Vertrag angefügte Protokoll Nr. 12. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt fordert im Wesentlichen, dass im Zusammenhang mit dem Euro in wirtschaftlich normalen Zeiten ein größtenteils ausgeglichener Staatshaushalt sowie eine Begrenzung der öffentlichen Verschuldung beachtet werden. Der Pakt ist seit März 2020 ausgesetzt. Er soll voraussichtlich im Jahr 2024 unter veränderten Bedingungen wieder aktiviert werden.