Nr. 39 - Interkommunale Zusammenarbeit

Nr. 39 - Interkommunale Zusammenarbeit

Dieses kommunale Erfolgsmodell ist aber noch nicht ausgereizt. Zahlreiche Städte und Gemeinden sehen zukünftig noch eine steigende Bedeutung der kommunalen Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt der Entwicklung steht eine verstärkte Zusammenarbeit der Kommunen bei den internen Servicebereichen wie dem gemeinsamen Einkauf, Personaldienstleistungen und der Informationstechnologie. Diese Zusammenarbeit im so genannten Backoffice führt zur Effizienzsteigerung durch Größenvorteile und bewahrt doch das Modell des kommunalen Ansprechpartners für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Mit der vorliegenden Dokumentation soll den an einer kommunalen Zusammenarbeit interessierten Akteuren in den Städten und Gemeinden den Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Neben der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Zusammenarbeit enthält die Dokumentation die wesentlichen Ergebnisse einer Studie zum Thema. Diese wurde durch die Managementberatung Kienbaum mit Unterstützung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erstellt. Darüber hinaus werden Beispiele für gelungene Projekte der Zusammenarbeit zwischen Kommunen aufgezeigt. In der jeweiligen Beschreibung werden auch Ansprechpartner genannt, an die sich interessierte Leser mit der Bitte um weitere Informationen wenden können.
Bei einer Darstellung des Themas „Kommunale Zusammenarbeit“ muss aber auch mit Sorge darauf hingewiesen werden, dass sowohl die von der Europäischen Kommission als auch die von deutschen Gerichten in aktuellen Fällen des Vergaberechts vertretenen Rechtsauffassungen drohen, die kommunale Zusammenarbeit erheblich zu erschweren, wenn nicht in bestimmten Fällen sogar zu verhindern.

Die europäische Kommission hat in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland die Übertragung der Abwasserentsorgungspflicht einer Gemeinde auf einen Wasserverband, dem sie als Mitglied angehört, als Dienstleistungskonzession eingestuft, für deren Erteilung zuvor ein transparentes Vergabeverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Und auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss das Vergaberecht auf Kooperationen zwischen Kommunen angewandt. Nach Auffassung des Gerichts darf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem entsprechenden Landesgesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit über die Organisation des Einsammelns und Beförderns von Altpapier nur unter Beachtung der für Dienstleistungsaufträge einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts abgeschlossen werden.

Diese beiden Fälle zeigen exemplarisch auf, wie die Vorschriften des Vergaberechts die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit unsinnig einengen. Ist zukünftig eine solche Zusammenarbeit und damit eine gegenseitige Aufgabenwahrnehmung zwischen benachbarten Kommunen nicht mehr problemlos durch entsprechende Vereinbarungen oder Zusammenschlüsse zu Zweckverbänden möglich, ohne dass dies durch eine Ausschreibung auch unfreiwillig zur Privatisierung der jeweiligen Aufgabe führen kann, wird das Modell der kommunalen Zusammenarbeit zurückgedrängt.

Der DStGB wird sich daher nachdrücklich gegen eine Anwendung des Vergaberechts auf die kommunale Zusammenarbeit einsetzen. Sollten sich die dargestellten Rechtsauffassungen durchsetzen, ist ein entsprechendes Tätigwerden des Gesetzgebers notwendig.

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