DStGB-Dokumentation

Nr. 127 - Städte und Gemeinden bringen Bürger in Bewegung

In Deutschland nehmen die durch Bewegungsmangel verursachten Krankheiten zu. Bereits bei Grundschulkindern werden koordinative und konditionelle Defizite festgestellt. Die Gründe sind vielschichtig: wir bewegen uns auch aufgrund der Technisierung des Arbeitsalltages zu wenig, verbringen zu viel Zeit vor dem Fernseher und dem Computer und sind zu bequem geworden, nicht zuletzt durch die Nutzung von Rolltreppen und Aufzügen. Es ist einfacher, vom Sofa aus den Sportlern zuzuschauen und die eigenen Aktivitäten auf den nächsten Tag zu verschieben. 

Die Kommunen können die Motivation der Bürgerinnen und Bürger fördern und sie können Bewegungsräume für die Menschen vor Ort schaffen. Die Städte und Gemeinden müssen dabei die demografische Entwicklung beachten. Wir werden schon bald weniger Menschen sein, die aber zugleich älter sind. Sport- und Bewegungsmöglichkeiten müssen wir für alle Generationen ermöglichen sowie erholungs- und gesundheitsfördernde Sportarten in den Vordergrund stellen. In der Gemeinde der Zukunft  ird der „Bewegungspark für alle Generationen“ ebenso selbstverständlich sein, wie der Kinderspielplatz heute, das altersgerechte Sportgerät ebenso, wie der Bolzplatz.

Unstreitig ist dabei ein ausreichendes Angebot an „klassischen“ Sportstätten notwendig, zu denen auch die Schwimmbäder zählen. Die ganze Stadt sollte aber als Sport- und Bewegungsraum genutzt werden, dazu zählen insbesondere die Parks und Grünflächen einer Stadt. Diese können nicht nur zum Laufen und Radfahren genutzt werden, sondern sind auch mögliche Standorte für Bewegungsparcours. Diese stehen allen Bevölkerungsschichten offen, Alt und Jung, Sportlich und Unsportlich und können auch von Kitas, Schulen und Vereinen genutzt werden. Nach einem Arbeitstag kann ihn jede oder jeder zum Workout nutzen. Schließlich steht er allen offen, die sich keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Verein leisten können oder wollen.

Mit der vorliegenden Dokumentation will der DStGB gemeinsam mit dem Bundesverband für Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller Anregungen für die Gestaltung von Bewegungsparcours geben. Dabei werden auch die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten vor Ort aufgezeigt. Wünschenswert wäre es, wenn auch die Krankenkassen im Rahmen ihrer Präventionskonzepte Bewegungsparcours mit unterstützen würden. Für ihr Beiträge in der Dokumentation gilt besonderer Dank Herrn Professor Dr. Ingo Froböse und Martina Wendt von der Sporthochschule Köln sowie Annette Hünnekes von der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer.

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