Die Europäische Kommission plant für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 einen „National and Regional Partnership Plan“, der bisherige Förderinstrumente wie EFRE, ELER und ESF in einem übergeordneten Großfonds zusammenführt. Dadurch sollen Verwaltungsprozesse vereinfacht und den Mitgliedstaaten mehr Gestaltungsfreiheit gegeben werden. Doch aus Sicht des DStGB drohen massive Einschränkungen für die bislang erfolgreichen Förderstrukturen vor Ort – insbesondere in ländlichen Räumen. Die pauschale Mittelverteilung über nationale Pläne gefährdet die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Der DStGB fordert daher, die ländliche Entwicklung im neuen Fonds mit einem festen Mittelanteil (Ringfencing) abzusichern. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch künftig Projekte im Bereich Daseinsvorsorge, Infrastruktur oder ländlicher Tourismus eine faire Chance auf Förderung erhalten.
Besonders kritisch sieht der DStGB die Pläne der EU-Kommission, das erfolgreiche LEADER-Programm künftig stark an agrarnahe Maßnahmen zu binden. LEADER hat sich in Deutschland bundesweit als bürgernahes und integriertes Förderinstrument etabliert. Der DStGB fordert, LEADER auf weitere Förderbereiche auszudehnen und die Strukturen bundesweit zu stärken.
Die geplante Umsetzung der Förderprogramme durch zentralisierte nationale Strukturen droht, Kommunen und Regionen von der Gestaltung abzuschneiden. Der DStGB pocht daher auf eine verbindliche, frühzeitige Einbindung der Städte und Gemeinden in Planung und Umsetzung der Partnerschaftspläne. Auch die föderalen Zuständigkeiten und die Rolle der Länder müssen respektiert bleiben.