Der Koordinierungsrat dient künftig als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene, begleitet Rückgabeprozesse und bündelt die Abstimmung zwischen den Beteiligten in Deutschland. Ihm sollen Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände angehören. Je nach Einzelfall sollen zudem weitere Beteiligte sowie weitere Expertinnen und Experten einbezogen werden können. Den Vorsitz übernimmt das Auswärtige Amt.
Ziel ist es, Rückgabeprozesse möglichst transparent zu gestalten und gegenüber internationalen Partnern abgestimmt aufzutreten.
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, erklärt: „Ich freue mich sehr über die Konstituierung des Koordinierungsrates, den wir heute gemeinsam mit den Ländern und Kommunen vereinbart haben. Der Koordinierungsrat ist künftig zentraler Ansprechpartner für unsere Partnerregierungen und Forum für vertrauensvollen und abgestimmten Dialog. Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen, dass wir die Aufarbeitung unserer Kolonialvergangenheit ernst nehmen.“
Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, betont: „Die Einrichtung des Koordinierungsrats ist ein weiterer wichtiger Schritt im verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten. Die Rückführung von Human Remains ist mir hierbei ein besonderes Anliegen. Der Koordinierungsrat ist offizieller Ansprechpartner für Rückgabe-Anfragen anderer Staaten und trägt dazu bei, laufende sowie künftige Rückgabeprozesse effektiver zu gestalten.“
Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz, erklärt: „Der Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Mit dem Koordinierungsrat stärken wir die Verlässlichkeit unseres Handelns und schaffen eine tragfähige Grundlage für abgestimmte und transparente Rückgabeprozesse.“
Marc Elxnat, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, erklärt: „Viele betroffene Sammlungen befinden sich in kommunaler Verantwortung. Deshalb schaffen wir klare, praktikable Verfahren und eine enge Abstimmung zwischen allen staatlichen Ebenen, um dieser Verantwortung vor Ort gerecht werden zu können.“
Hintergrund
Seit einigen Jahren intensiviert sich der Austausch über Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten. Gleichzeitig erwarten viele Herkunftsstaaten angesichts der föderalen Zuständigkeiten in Deutschland einen klaren staatlichen Ansprechpartner.
In mehreren Ländern – darunter Kamerun, Tansania, Ghana und Togo – haben sich hierfür staatliche Strukturen und Rückgabegremien gebildet, die einen abgestimmten Dialog mit Deutschland suchen.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich im Jahr 2025 auf gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten verständigt. Diese bilden den Rahmen für Transparenz, Zusammenarbeit und den Umgang mit Rückgabeforderungen.
Auf dieser Grundlage wird derzeit ein strukturiertes Verfahren entwickelt, um internationalen Partnerinnen und Partnern in laufenden und künftigen Rückgabeprozessen abgestimmt begegnen zu können. Entscheidender Schritt ist die Einrichtung eines gemeinsamen Koordinierungsrats, der als zentraler Ansprechpartner für Herkunftsstaaten fungieren und innerstaatliche Abstimmungen bündeln soll. Das Sekretariat des Rates wird im Auswärtigen Amt eingerichtet.
Der volle Titel des Rates lautet: Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten (Englisch: Coordination Council for Returns of Cultural Property and Human Remains from Colonial Contexts).
Das Kulturpolitische Spitzengespräch dient dem regelmäßigen Austausch zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zu zentralen kulturpolitischen Fragen.
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