Deutschland modernisieren - Digital, effizient und bürgernah

Städte und Gemeinden sind nicht nur finanziell, sondern auch mit Blick auf die Vielzahl der zu erbringenden Aufgaben an ihrer Leistungsgrenze. Eine Reduzierung der bürokratischen Anforderungen ist daher dringend notwendig. „Immer neue, immer mehr Vorgaben, Berichts- und Dokumentationspflichten binden unnötig Ressourcen in den kommunalen Verwaltungen. Es ist daher richtig, dass die Entlastung von unnötiger Bürokratie in den Fokus rückt“, stellten Spiegler und Berghegger heraus. „Neben dem Abbau von Vorschriften muss es auch darum gehen, Vorgaben zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Nicht jede EU-Verordnung oder jedes Bundesgesetz braucht noch zusätzliche und unterschiedliche Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Ländern.

Eine deutliche Vereinfachung in den Datenschutzvorgaben wäre aus kommunaler Sicht ebenso notwendig. „Datenschutz ist wichtig und wird auf kommunaler Ebene sehr ernst genommen. Wir wünschen uns aber einen bundeseinheitlichen Rahmen, der sich eng an der Datenschutzgrundverordnung auf europäischer Ebene orientiert“, so Spiegler und Berghegger. „Es ist nur schwer zu verstehen, warum in 16 Bundes-ländern jeweils einzeln entschieden wird. Es würde sehr helfen, wenn wir hier eine Harmonisierung und einen Abbau der Einzelregelungen hinbekommen.“

Mit Blick auf die finanzielle Situation der Kommunen und den sich immer stärker abzeichnenden demografischen Wandel in den Verwaltungen ist es für Städte und Gemeinden erforderlich, die Abläufe konsequent zu digitalisieren. „Derzeit existiert immer noch ein Nebeneinander von digitalen und analogen Verwaltungsprozessen. Diese Doppelstrukturen sind ineffizient, binden Personal und verlängern die Bearbeitungszeiten. Wir müssen daher ab sofort nach dem Grundsatz „digital only“ ausschließlich auf digitale Prozesse setzen. Dafür müssen Bund und Länder mit klaren Vorgaben die Voraussetzungen schaffen“, forderten Spiegler und Berghegger.

Dennoch soll auch bei durchgehender Digitalisierung niemand vom Zugang zur Verwaltung abgehalten werden. „Ausschließlich digitale Prozesse in den Verwaltungen bedeuten nicht, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich in der digitalen Welt nicht zuhause fühlen, nicht weiterhin in die Rathäuser und Bürgerämter kommen können. Wir werden dort Unterstützung für die digitalen Prozesse anbieten und sicherstellen, dass niemand abgehängt wird“, stellten Spiegler und Berghegger klar.

Mit dem Ziel, Deutschland insgesamt effizienter aufzustellen und mehr Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen anbieten zu können, sollte auch die Neuordnung von Verwaltungszuständigkeiten geprüft werden. „Gerade im digitalen Zeitalter müssen nicht mehr alle Aufgaben, die ursprünglich auf die kommunale Ebene delegiert worden sind, weiterhin dort erbracht werden“, so Spiegler und Berghegger. „Wenn es sinnvoll ist und zur Vereinfachung beiträgt, können Verwaltungsleistungen auch zentral oder arbeitsteilig erbracht werden.

Welche Aufgaben zukünftig durch welche Ebene erbracht werden können, muss allerdings sorgfältig geprüft werden. „Zentralisierung ist kein Selbstzweck und trägt nicht automatisch zur Modernisierung bei. Wenn wir über eine Verlagerung von Zuständigkeiten auf den Bund sprechen, dann kann es nur um Dinge gehen, bei denen kein Ermessensspielraum im Sinne kommunaler Selbstverwaltung besteht“, machten Spiegler und Berghegger deutlich. Daher müsse auch in Zukunft der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt bleiben. „Aufgaben sollten dort angesiedelt sein, wo sie am besten und effizientesten erbracht werden können. Das kann auf Bundesebene, bei den Ländern oder aber in den Kommunen der Fall sein. Wir brauchen ein pragmatisches, kein dogmatisches Vorgehen.“

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