Pressemitteilung
Kommunale Finanzlage prekär - DStGB fordert Paradigmenwechsel bei der Finanzierung von sozialen Leistungen
Die Finanzlage der Städte und Gemeinden hat sich im Jahr 2025 noch einmal deutlich verschärft. Nachdem bereits im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,3 Milliarden Euro zu verzeichnen war, stieg der Fehlbetrag im Jahr 2025 auf mehr als 30 Milliarden Euro an. Damit haben die Kommunen in Deutschland allein in den letzten zwei Jahren ein Loch von mehr als 55 Milliarden Euro in ihren Kassen. „Die Lage ist dramatisch. Viele Städte und Gemeinden wissen nicht mehr, wie sie ihre Ausgaben finanzieren sollen. Bereits jetzt müssen Bauprojekte gestoppt werden und die Förderung von Kultur- und Vereinsleben liegt notgedrungen auch auf Eis“, so Spiegler und Berghegger. „Die Handlungsfähigkeit vor Ort ist akut gefährdet, mit fatalen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und die lokale Demokratie.“
Hauptursache für die dramatische Entwicklung sind die Kosten für Aufgaben, die den Kommunen vom Bund übertragen wurden, aber nicht ausreichend gegenfinanziert sind. „Wir fordern seit Jahren, dass das Konnexitätsprinzip nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ auch konsequent umgesetzt wird. Leider müssen wir attestieren, dass es schlicht nicht funktioniert. Bund und Länder kommen ihrer Verantwortung nicht nach“, kritisierten Spiegler und Berghegger.
Besonders die Aufwendungen für soziale Leistungen steigen immer schneller an. In den letzten 20 Jahren sind die kommunalen Ausgaben in diesem Bereich regelrecht explodiert, von knappen 38 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf prognostiziert mehr als 102 Milliarden Euro im Jahr 2027. Allein in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie bei den Hilfen zur Pflege sind jährliche Zuwächse von mehr als zehn Prozent zu verzeichnen. „Allein in diesem Bereich liegen die Kosten für die Kommunen zusammen genommen bei rund 46 Milliarden Euro, ohne dass es eine nennenswerte Gegenfinanzierung gibt“, so Spiegler und Berghegger. „Diese Kostenverteilung kann so nicht bleiben.“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schlägt daher eine neue Lastenverteilung bei der Finanzierung dieser gesamtstaatlichen Aufgaben vor. Bund, Länder und Kommunen sollen sich zukünftig zu je einem Drittel an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Pflege beteiligen. „Wir sind bereit, auch weiterhin Verantwortung dafür zu tragen, dass diese wichtigen Leistungen erbracht werden können. Die finanzielle Last, diese Menschen zu unterstützen kann aber nicht allen auf den Schultern der Städte und Gemeinden lasten. Hier sind alle föderalen Ebenen gefordert, ihren Beitrag zu leisten“, forderten Spiegler und Berghegger.
Durch eine gerechte Aufteilung der Kosten könne auch die Verantwortung für den Umfang und die Ausgestaltung dieser Leistungen auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. „Die Gesetze in diesem Bereich werden überwiegend durch den Bund beschlossen, teilweise mit Zustimmung der Länder. Die Kosten tragen dann die Kommunen. Wenn es gelingt, die Finanzierungslast zu dritteln, werden die Veränderungen bei den Ausgaben alle Ebenen in ihren Haushalten spüren“, so Spiegler und Berghegger. „Dies kann dazu beitragen, gemeinsam nach einer effizienteren und einfacheren Lösung für unseren Sozialstaat zu suchen und die Kosten zu reduzieren.“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet, dass dieser Vorschlag bei den nun anstehenden Diskussionen im Bund über eine Sozialstaatsreform und bei der Erarbeitung des im Koalitionsvertrag angekündigten „Zukunftspakt Bund, Länder und Kommunen“ Berücksichtigung findet. „Wir sind bereit, als kommunale Ebene unseren Beitrag zu leisten, sowohl finanziell als auch inhaltlich. Klar ist aber auch, dass wir umsteuern müssen, um unser Land insgesamt wieder erfolgreich zu machen. Dies geht nur, wenn die Kommunen fair und auf Augenhöhe beteiligt werden“, so Spiegler und Berghegger abschließend.
