Pressemitteilung
Kommunen erwarten einen echten Herbst der Reformen
„Wir haben in den letzten Jahrzehnten eine Ausweitung des Sozialstaates in vielen Bereichen erlebt. Jede Einzelmaßnahme mag dabei auch gut begründet sein, aber in der Summe ist der Sozialstaat zu komplex und intransparent. Viele unterschiedliche Akteure, sind für unterschiedliche Leistungen und Bedarfe zuständig. Dies führt auch zu Verrechnungen zwischen den zuständigen Behörden, die Zeit und Verwaltungskapazität binden. Von der Sozialstaatskommission erwarten wir belastbare Vorschläge, wie der Sozialstaat konsolidiert und zukunftsfähig aufgestellt werden kann, um seine Aufgaben auch zukünftig noch zu erfüllen, ohne die Grenzen der Finanzierbarkeit aus öffentlichen Haushalten zu überschreiten“, so der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, Bürgermeister Frank Buß, Plochingen, anlässlich der Herbstsitzung des Ausschusses in Magdeburg.
Dabei könne es keine Bestandsgarantie für einzelne Leistungen und Zuständigkeiten geben. Leistungen und Zuständigkeiten müssen hinsichtlich der Wirkung und Wechselwirkung hinterfragt werden. „Gerade mit Blick auf den Leistungsmissbrauch, den die Bundessozialministerin und auch der Bundesrat angemahnt haben, braucht es klare Verantwortlichkeiten und Strukturen. Wichtig ist, dass bei Reformen nicht unnötig neue Schnittstellen geschaffen werden, wie es bei der Kindergrundsicherung in der vergangenen Legislaturperiode der Fall gewesen wäre“, betont Vorsitzender Buß.
Der Ausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass das Vertrauen in den Staat auch mit der Wirksamkeit des Sozialstaats zusammenhängt. Gerade da, wo Bürgerinnen und Bürger in besonderen Notlagen auf den Staat vertrauen müssen, muss dieser sich handlungsfähig und handlungswillig zeigen.
Im Hinblick auf den Zukunftspakt Pflege, der bis Ende des Jahres Eckpunkte für eine Pflegereform vorliegen soll, bekräftigte der Ausschuss die Reformbedürftigkeit des Systems. „Gerade das Pflegesystem lebt aktuell viel vom persönlichen Engagement der Angehörigen. Nur ein geringer Teil der Pflegebedürftigen sind in stationären Einrichtungen. Gleichzeitig bedeutet ein stationärer Aufenthalt eine große finanzielle Herausforderung, die im Zweifel bei den Kommunen als Sozialhilfeträger liegt. Es braucht eine Neuordnung des Systems hin zu einer besseren Prävention auf der einen Seite und eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung auf der anderen Seite. Die öffentlichen Haushalte werden die Herausforderungen, die sich aus dem demographischen Wandel in den nächsten Jahren ergeben, nicht ohne eine tiefgreifende Reform schultern können“, so Marc Elxnat, Beigeordneter des DStGB.