Kommunen am Limit: Ohne Reform droht Stillstand bei Finanzen und Wärmewende

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Kämmerinnen und Kämmerer aus ganz Deutschland waren auf Einladung des ehemaligen Oberkochener Bürgermeisters Peter Traub, dessen Amtszeit nach 32 Jahren am 4. März 2026 endete, im baden-württembergischen Oberkochen zusammengekommen. 

Ein zentrales Thema war die dramatische Finanzlage der Städte und Gemeinden. „Wir stehen finanziell vor dem Kollaps. Vor allem die Ausgaben im Sozialbereich sind, ohne dass die Kommunen hier sonderliche Einflussmöglichkeiten haben, vollkommen aus dem Ruder gelaufen.“, so der bisherige Vorsitzende, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling und die neue Ausschussvorsitzende und Senatorin der Hansestadt Wismar, Heike Bansemer und Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg und 1. Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Vor allem die dynamischen Kostensteigerungen bei der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege sowie der Kinder- und Jugendhilfe sprengen die Kommunalhaushalte. Hinzu kommen immer weiterwachsende Defizite bei den kommunal getragenen Kliniken und beim ÖPNV. Bund und Länder haben in den letzten Jahren Standards erhöht, neue Leistungen etabliert und bestehende ausgeweitet sowie Zugangsvoraussetzungen abgesenkt, ohne auch nur ansatzweise die Mehrausgaben der kommunalen Ebene zu kompensieren. „Wer bestellt, bezahlt! muss endlich gelten. Zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist kurzfristig eine deutliche Anhebung der gemeindlichen Anteile an den Gemeinschaftssteuern zu Lasten von Bund und Ländern notwendig. Mittelfristig ist eine grundlegende Reform und eine Anpassung des gesamtstaatlichen Leistungsversprechend an die Realitäten der öffentlichen Haushalte alternativlos.“ so Gmehling, Bansemer und Jäger. 

Das Sondervermögen des Bundes für öffentliche Investitionen und die vielen Förderprogramme für die Kommunen können zwar eine Hilfe für Investitionen der Gemeinden sein. Diese Programme sind aber regelmäßig mit einem übermäßigen bürokratischen Aufwand verbunden kaum mehr für die Kommune handhabbar. Und: Sondervermögen und Förderprogramme können keinesfalls die dringend nötige kommunale Finanzreform ersetzen, die die Städte und Gemeinden endlich in den Stand versetzt, ihre Aufgabenerfüllungen und Investitionen dauerhaft bezahlen zu können.

Die Wärmewende wird in den Kommunen umgesetzt. Deshalb brauchen Städte und Gemeinden nach der monatelangen Hängepartie schnell verlässliche Rahmenbedingungen“, erklärten sie.

Viele Kommunen haben ihre Wärmeplanung bereits erarbeitet oder sind weit fortgeschritten. Diese muss verbindliche Grundlage für weitere Entscheidungen bleiben. Dafür braucht es praxistaugliche gesetzliche Regelungen, weniger Bürokratie und eine klare Ausgestaltung der angekündigten Reformen. Und es braucht Klarheit hinsichtlich der Förderkulissen. Wo ein öffentliches Nahwärmenetzt gebaut wird, müssen die Fördermittel in dieses fließen. Wärmepumpen sollen hingehen außerhalb der Nahwärmenetzgebiete gefördert werden.

Die angekündigte größere Technologieoffenheit bei der Wärmeversorgung ist zu begrüßen. Gesetzliche Vorgaben sollten sich jedoch auf Ziele beschränken, während die konkrete Umsetzung vor Ort erfolgt. Ein einheitlicher Ansatz wird den unterschiedlichen Gegebenheiten nicht gerecht“, betonten sie.

Für ein funktionierendes Gebäudemodernisierungsgesetz und die so genannte Bio-Treppe ist ein schlüssiges Gesamtkonzept mit einem realistischen Zielbild für Energieträger und Infrastrukturen erforderlich – insbesondere im Zusammenspiel von Wärme-, Gas-, Wasserstoff- und Stromnetzen. Doppelstrukturen und ineffiziente Parallelentwicklungen müssen vermieden werden. Zugleich braucht es eine passgenaue Förderung, die sich konsequent an den kommunalen Wärmeplanungen orientiert. Wo Wärmenetze vorgesehen sind, darf die Förderung nicht parallel in alternative Einzelheizungen fließen.

Ein zentrales Anliegen bleibt die finanzielle Absicherung der Wärmewende. Neben der Planung betrifft dies vor allem die Umsetzung: Der Ausbau von Wärmenetzen und erneuerbarer Wärmeerzeugung erfordert erhebliche Investitionen. Vorhandene Planungen dürfen nicht entwertet werden. Erforderlich sind ein langfristig verlässlicher Förderrahmen sowie besser auf die Wärmewende ausgerichtete Finanzierungsinstrumente.

Die eigentliche Herausforderung beginnt nach der Planung: die Umsetzung. Dafür brauchen Kommunen eine verlässliche und auskömmliche Förderung bei der Gebäudemodernisierung und bei effizienten Wärmenetzen, ergänzt durch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, etwa über den Deutschlandfonds und Risikoabsicherungen“, so Gmehling, Bansemer und Jäger.

Die Eckpunkte sind ein wichtiger Schritt zur Neuausrichtung der Wärmewende. Nun kommt es auf eine konsistente, rechtssichere und praxistaugliche Umsetzung an. „Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn Planungssicherheit, finanzielle Leistungsfähigkeit und klare Zuständigkeiten Hand in Hand gehen“.

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