Pressemitteilung
Kommunale Schlüsselrolle bei Klimaschutz und Klimaanpassung stärken
Die Folgen des Klimawandels treffen Städte und Gemeinden in besonderem Maße: Sie spüren Extremwetterereignisse wie Dürreperioden oder Hochwasser unmittelbar. Die starkregenbedingten Flutkatastrophen der vergangenen Jahre haben auf erschreckende Weise gezeigt, welche gravierenden Folgewirkungen mit derartigen Ereignissen verbunden sein können. Neben dem Verlust von Menschenleben wurden durch Naturgefahren in der Sach- und Kfz-Versicherung allein im Jahr 2023 Kosten von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verursacht.
„Für Kommunen steht daher die Anpassung an die Folgen des Klimawandels weiterhin im Mittelpunkt. Eine klimagerechte Stadtentwicklung muss die Richtschnur des zukünftigen Handelns vor Ort bleiben“, erklärte Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des DStGB, im Rahmen der 17. DStGB-Fachkonferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ am heutigen Mittwoch in Bonn.
Dach- und Fassadenbegrünungen, mehr blaugrüne Infrastrukturen sowie das Entsiegeln von Flächen sind daher genauso maßgeblich wie ein aktives Regenwassermanagement, energetische Quartierskonzepte, nachhaltige Mobilitätskonzepte, der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien oder auch der klimagerechte Waldumbau.
„Städten und Gemeinden wird ein erheblicher administrativer und finanzieller Aufwand durch die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten und vor allem durch konkret umzusetzende Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz vor Ort entstehen. Die KfW geht von jährlichen Investitionen in Höhe von mindestens 6 Milliarden Euro aus. Umso wichtiger ist es, dass den Kommunen in diesem Bereich eine verlässliche Finanzierungs- und Förderkulisse zur Verfügung gestellt wird.“, so Berghegger.
Berghegger weiter: „Bund und Länder müssen angesichts der zurückliegenden Hochwasserereignisse auch den Küsten- und Deichschutz weiter optimieren, den Ausbau von Flutpoldern und Deichen konsequent fortsetzen und die Kommunen – wo möglich – bei eigenen Hochwasserschutzmaßnahmen unterstützen. Die vorgeschlagene Erhöhung der GAK-Fördermittel ist insoweit zielführend und muss in der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden.“ Der Bund sollte in diesem Zusammenhang auch die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadensversicherung im Sinne eines Opt-Out-Modells prüfen, um Elementarschadensversicherungen flächendeckend und zu vertretbaren Konditionen beim Abschluss von Wohngebäudeversicherungen abschließen zu können.
Um die ambitionierten Klimaziele in Deutschland zu erreichen, müssen schließlich auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter vereinfacht und beschleunigt werden. Dies gilt nicht nur im Bereich der Erneuerbaren Energien, sondern auch für sonstige kommunale Infrastrukturprojekte im Bereich des Hochwasserschutzes oder auch der kommunalen Wasserwirtschaft.
Die vollständige Digitalisierung von Verfahren, die Einführung von Bagatellschwellen bei der Vorhabengenehmigung, die Vereinfachung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, der Verzicht auf Planfeststellungsverfahren bei Infrastruktur-Ersatzbauten, die generelle Zulässigkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns auch bei klimarelevanten Projekten oder auch Erleichterungen bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind wichtige Ansätze, die die neue Bundesregierung zügig umsetzen muss. Dies gilt auch für die Absicht, das Verbandsklagerecht vor zu reformieren, zu straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit auszurichten.
Berghegger: „Nur wenn es schnell gelingt, die Rahmenbedingungen auch in diesen Bereichen zu verbessern, werden wir unsere Städte und Gemeinden resilient, nachhaltig und klimagerecht gestalten können.“
Die 17. Fachkonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ zeigt durch konkrete Praxisbeispiele aus den Bereichen Mobilität, Stadtentwicklung, Energieeffizienz, Energie- und Wärmewende, Digitalisierung und Nachhaltige Waldbewirtschaftung erneut das breite Engagement der Kommunen beim Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung auf.