Ausschuss für Digitalisierung des DStGB
Rahmenbedingungen für ein digitales Deutschland schaffen
„Wir engagieren uns gemeinsam für eine leistungsfähigere, effiziente und durchgehend digitale Verwaltung mit einem konsequenten „digital-only“-Grundsatz. Die Kommunen erwarten hier vom Bund und den Ländern allerdings eine Einbindung auf Augenhöhe“ stellte Dreier die Erwartungshaltung des Gremiums dar. Es gelte, das Bekenntnis der neuen Bundesregierung zu einer umfassenden Modernisierung des Staates mit Leben zu füllen und die neu entstandenen Spielräume etwa durch die Ausnahmen von der Schuldenbremse zur Etablierung und Finanzierung einer föderalen Cybersicherheitsarchitektur für Bund, Länder und Kommunen zu nutzen.
Dreier betonte den Wunsch der Städte und Gemeinden, die Verwaltungen effizienter und bürgerfreundlicher aufzustellen und auf diesem Weg das Vertrauen in den Staat zu stärken. „Wir brauchen „Mehr“, etwa bei der Automatisierung von Verwaltungsprozessen. Und wir brauchen entschieden „Weniger“ bei Bürokratie, Dokumentations- und Meldepflichten“, stellte der Vorsitzende klar. Dazu gelte es, kurzfristig die Potenziale von Automatisierungslösungen zu nutzen. Zudem könne auch eine zentrale Plattform zur Beschaffung von Softwarelösungen dazu beitragen, Digitalisierung schneller und einfacher in die Fläche zu bringen.
Neben einzelnen Digitalisierungsvorhaben ist es für das Gremium wichtig, auch genau zu beleuchten, wann und in welchem Umfang die bisherige Organisation von Verwaltungsaufgaben im föderalen Staat überdacht werden muss: „Es wird genau zu überprüfen sein, wann Aufgaben sinnvollerweise in den Vollzug des Bundes übergehen oder gebündelt anders organisiert werden müssen. Überall dort, wo die Städte und Gemeinden Aufgaben des Bundes nur ausführen, ohne eigene Ermessensspielräume zu besitzen, sollte eine Rückübertragung dieser Verwaltungsleistungen auf den Bund ernsthaft geprüft werden“, betonte Dreier. Diese Entscheidungen müssen allerdings zwingend gemeinsam mit den Kommunen in ganz Deutschland getroffen werden. Nur so lässt sich ausschließen, dass Leistungspakete, die zusammen gedacht werden müssen, nicht ohne Not in getrennte Verwaltung geraten. „Bei allen sinnvollen Automatisierungs- und Bündelungsbemühungen muss klar sein, dass die kommunalen Gestaltungsspielräume nicht ausgehöhlt werden“, stellte Dreier klar.
Der nun beginnende Reformprozess muss zwingend bundesweit und umfassend aufgesetzt werden. „Einige wenige Piloten in einigen wenigen Regionen werden uns keine Antworten auf die Fragen der Potenziale, Risiken und Chancen einer Neuordnung geben können“, betonte Dreier. Nur mit einer „Modellregion Deutschland“ lasse sich die gesamte Bandbreite an Kommunen erreichen. „Wir appellieren, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Agenda von schnell umsetzbaren, wirksamen Maßnahmen zu erarbeiten, um flächendeckend voranzukommen und wirklich nachhaltig Wirkung zu erzielen.“
Bei allen Digitalisierungsbestrebungen muss das Thema Sicherheit mitgedacht werden. Ohne eine deutliche Stärkung der Cybersicherheit und eine koordinierte Zusammenarbeit aller Ebenen bietet Deutschland immer mehr Einfallstore für Spionage, Bedrohungen und Desinformation. Während in anderen Politikfeldern die föderale Vielfalt Deutschland besonders macht, sind die verschiedenen Qualitätsniveaus bei der Cybersicherheit ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor. „Die Qualität von Cyberabwehr darf nicht länger von Länder- oder Ortsgrenzen abhängig sein. Der Ausschuss fordert den Bund auf, eine föderale Cybersicherheitsarchitektur zu etablieren. Die Lockerung der Schuldenbremse in diesem Bereich gibt dem Bund hierfür die erforderlichen finanziellen Möglichkeiten“, stellte Dreier klar. „Wir sehen eine klare Notwendigkeit für eine flächendeckende, an einem einheitlichen Mindestniveau orientierte Cybersicherheitsarchitektur, ohne die Digitalisierung in Deutschland nicht gelingen wird.“